Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau
Die Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) hat bei öffentlichen Auftraggebern eine große Verunsicherung hervorgerufen. Die Berechnung des geschätzten Auftragswerts in diesem Bereich und die Frage, ob eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist, bleiben weiterhin unklar.
Forderung nach klarstellenden Erläuterungen
Der Bundesrat hat die Bundesregierung erneut aufgefordert, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur rechtssicheren Berechnung des Auftragswerts bei der Vergabe von Planungsleistungen zu geben. Die bisherigen Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurden als zu allgemein und wenig hilfreich für öffentliche Auftraggeber bewertet.
Rechtsgutachten schließt Lücke und dient als Entscheidungsgrundlage
Kammern und Verbände der planenden Berufe haben ein Rechtsgutachten von Professor Dr. jur. Martin Burgi vorgelegt, dem Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Dieses Gutachten kann eine Lücke schließen und als Entscheidungsgrundlage für öffentliche Auftraggeber und Vergabekammern dienen.
Alternative Beschaffungskonzepte als Lösung
Das Gutachten bestätigt, dass es eine alternative Vergabemöglichkeit gibt, bei der Planungs- und Bauleistungen gemeinsam vergeben werden können. Dabei wird der Schwellenwert für Bauleistungen angewendet, was rechtlich zulässig ist und den europäischen Binnenmarkt fördert.
Wahrung des Grundsatzes der mittelstandsfreundlichen Vergabe
Das Gutachten betont auch die Notwendigkeit, die zu vergebenden Leistungen in Fach- und Teillose aufzuteilen, um den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe einzuhalten. Dieses Beschaffungskonzept ist rechtlich zulässig und ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, ihre Beschaffungsautonomie auszuüben.
Zusammenarbeit von Kammern und Verbänden
Das Rechtsgutachten wurde von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO und VBI in Auftrag gegeben und soll dazu beitragen, Klarheit in der Vergabepraxis zu schaffen und rechtssichere Entscheidungen zu ermöglichen.