Gebäudetyp-E-Gesetz: Hoffnung auf schnelle Verabschiedung

Gebäudetyp-E-Gesetz: Hoffnung auf schnelle Verabschiedung

Gebäudetyp-E-Gesetz: Hoffnung auf schnelle Verabschiedung

  • Politik
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Nach dem Ende der Ampelkoalition liegt die Umsetzung der noch offenen Gesetzesvorhaben in der Verantwortung des Parlaments. Bis zur letzten Sitzung am 20. Dezember 2024 bleiben 21 Tage, in denen wichtige Beschlüsse gefasst werden können. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hofft insbesondere auf die Verabschiedung des Gebäudetyp-E-Gesetzes, das für mehr Einfachheit und Innovation im Bauwesen sorgen soll.

BAK-Präsidentin wirbt für Gebäudetyp-E-Gesetz

Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK, betont die Bedeutung des Gebäudetyp-E-Gesetzes: „Der Entwurf ist im Kern abstimmungsreif. Die Vereinfachungen, die das Gesetz bietet, fördern Investitionen und kommen den Verbrauchern in Form von bezahlbaren Mieten oder Kaufpreisen zugute.“ Sie hofft auf eine schnelle Umsetzung, wie es auch der zurückgetretene Justizminister Dr. Marco Buschmann vorgeschlagen hatte.
Weitere offene Gesetzesvorhaben

Vergabetransformationspaket

Das Vergabetransformationspaket ist ein weiteres wichtiges Vorhaben. Die BAK setzt sich für die Beibehaltung des Grundsatzes der losweisen Vergabe ein, sieht jedoch Vorteile im Alternativen Beschaffungsmodell. Die endgültige Umsetzung könnte in der nächsten Legislaturperiode erfolgen, falls keine Einigung erzielt wird.

Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB)

Die geplante Novelle des Baugesetzbuchs zielt auf schnellere und effizientere Planungs- und Genehmigungsprozesse ab. Der Bundestagsausschuss für Wohnen und Stadtentwicklung sprach sich am 11. November 2024 für den Abschluss des Gesetzesverfahrens aus. Sollte keine Abstimmung erfolgen, bleibt die Vorlage erledigungsfähig für eine Wiederaufnahme in § 125 S. 1 GOBT.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz benötigt spätestens bis 2026 Anpassungen an die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Novelle 2024). Vorgesehen sind Mindeststandards für Bestandsgebäude und ein Nullemissionsstandard für Neubauten. Die BAK plädiert für eine Priorisierung von erneuerbaren Energien gegenüber Energieeffizienz und könnte Anpassungen der Fristen und Förderstrukturen unter einer neuen Regierung befürworten.

BAK bleibt engagiert

Die Bundesarchitektenkammer betont die Dringlichkeit, diese Gesetzesvorhaben abzuschließen, um die Bauwirtschaft zu stärken und Nachhaltigkeit sowie Innovation im Bauwesen voranzutreiben.