EU-Parlament stimmt für Recht auf Reparatur "light"
Das Europäische Parlament hat einem neuen Gesetz zugestimmt, das Verbrauchern das Recht auf Reparatur von Elektrogeräten einräumt. Allerdings sind einige ursprünglich vorgesehene Regelungen auf dem Verhandlungstisch geblieben.
Neue Regelungen
• Die Gewährleistungsfrist verlängert sich nach Reparatur um ein Jahr.
• Verbraucher können auch nach Ablauf der Gewährleistung Reparatur vom Hersteller verlangen.
• Reparaturen müssen zu angemessenem Preis durchgeführt werden.
• Softwarepraktiken, die unabhängige Reparaturen behindern, werden verboten.
• Das Gesetz betrifft schwere Haushaltsgeräte sowie Smartphones, Tablets und Fahrräder.
Kritik und Forderungen
Es gibt jedoch Kritik und Forderungen nach weiteren Maßnahmen, insbesondere nach einem bundesweiten Reparaturbonus. Kritikern zufolge weist das Gesetz "zu viele Schlupflöcher" auf und hätte umfassender sein können.
Branchenverbände fordern zusätzliche Maßnahmen
Branchenverbände wie Bitkom fordern zusätzliche Maßnahmen wie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte.