Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
Die Bundesregierung hat einen entscheidenden Schritt zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in Deutschland unternommen. Der "Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit" (NAP) soll eine strukturierte Zusammenarbeit aller Akteure initiieren, um das EU-weite Ziel der Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu erreichen.
Gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteure
Die Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit erfordert eine koordinierte Anstrengung von Bund, Ländern, Kommunen sowie Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Bundesministerin Klara Geywitz betont die Bedeutung des NAP als Leitfaden für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Schlüsselmaßnahmen des Nationalen Aktionsplans
Der NAP legt einen klaren Fokus auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Unterstützung von Menschen, die Probleme haben, ihre Miete zu bezahlen. Durch die Bereitstellung von Milliarden für den Sozialen Wohnungsbau und die Einführung des WohngeldPlus werden wichtige Schritte unternommen, um die Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Zudem werden Standards für die Unterbringung in Notunterkünften überarbeitet und der Zugang zur Krankenversicherung geprüft.
Das Nationale Forum als koordinierende Instanz
Um die Umsetzung des NAP zu gewährleisten, wird das Nationale Forum als zentrale Koordinierungsstelle etabliert. Es fördert Modellprojekte, stärkt die Vernetzung und arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung der Maßnahmen. Die gemeinsame Anstrengung aller Akteure ist entscheidend, um das Ziel der Überwindung der Wohnungslosigkeit zu erreichen.
Hintergrund und Ausblick
Die aktuellen Zahlen der Wohnungslosigkeit in Deutschland sowie die Schätzungen zur Situation der obdachlosen Personen verdeutlichen die Dringlichkeit des Handelns. Der NAP steht im Einklang mit den internationalen Nachhaltigkeitszielen und der Deklaration von Lissabon. Neue Daten zur Wohnungslosigkeit werden im zweiten Wohnungslosenbericht des Bundes erwartet, der Ende 2024 veröffentlicht wird.