Brüssel nennt Debatte um Diesel-Fahrzeuge "irreführend"
Die EU-Kommission plant keine rückwirkenden Änderungen der Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Autos. Diese Entscheidung könnte verhindern, dass Millionen von Dieselfahrzeugen stillgelegt werden. In einem Brief von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton an Bundesverkehrsminister Volker Wissing betonte die Brüsseler Behörde, dass keine Maßnahmen ergriffen würden, die Autofahrer benachteiligen, die ihre Fahrzeuge in gutem Glauben gekauft haben. Auch sollen Automobilhersteller nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet werden.
Hintergrund der Debatte: Verfahren vor dem EuGH
Die Diskussion um die Einhaltung von Abgasnormen hat ihren Ursprung in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob Schadstoffgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen unter allen Bedingungen eingehalten werden müssen. Laut EU-Recht müssen diese Werte unter bestimmten Prüfbedingungen (NEFZ-Prüfung) eingehalten werden, was üblicherweise in Testzentren erfolgt. Nach dem Dieselskandal wurden jedoch auch Abgasprüfungen im realen Fahrbetrieb (RDE) eingeführt, die mittlerweile für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen ab der Norm "Euro 6d temp" relevant sind.
EuGH-Urteil und seine Folgen
Der EuGH entschied bereits in einem früheren Urteil, dass Emissionsprüfungen nicht mehr nur auf Labortests beschränkt sein dürfen. Allerdings wurden ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel nach dem NEFZ zugelassen und erfüllen daher die strengeren RDE-Richtwerte nicht. Die EU-Kommission vertritt laut Wissing die Auffassung, dass die Schadstoffgrenzwerte für jede Fahrsituation gelten sollten, was die Zulassungen von Euro-5-Fahrzeugen infrage stellen könnte.
Antwort der EU-Kommission auf Wissings Bedenken
In seiner Antwort an Wissing bezeichnete Breton dessen Annahme als "irreführend". Die Kommission habe lediglich festgestellt, dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen. Dies bedeutet, dass die bisherigen Zulassungen nicht zwangsläufig aufgehoben werden müssen, solange die Fahrzeuge unter realen Bedingungen den geltenden Grenzwerten entsprechen.