Deutsche Umwelthilfe fordert Streichung von Bau-Turbo

Deutsche Umwelthilfe fordert Streichung von Bau-Turbo

Deutsche Umwelthilfe fordert Streichung von Bau-Turbo

  • Nachhaltigkeit
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die ersatzlose Streichung des neuen Paragrafen 246e, der im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) eingeführt werden soll. Anlass für diese Forderung war die erste Lesung im Deutschen Bundestag. Laut der DUH bedroht der sogenannte Bau-Turbo wertvolle Grünflächen und fördert Bodenspekulation, anstatt Wohnraum zu schaffen. Diese Baupolitik sei ein Schritt zurück und belaste zukünftige Generationen.

Zerstörung von Grünflächen und Förderung von Bodenspekulation

Der Paragraf 246e soll bis 2027 für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten und Abweichungen von bestehenden Bauvorschriften ermöglichen. Doch die DUH und andere Organisationen warnen, dass dieser Bau-Turbo unversiegelte Flächen zerstöre und zu ungeplantem Neubau führe. „Anstatt Grünflächen zu schützen, treibt dieser Paragraf Bodenspekulation an“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die Regierung solle sich auf Innenentwicklung, Sanierung und die Umnutzung von Bestandsgebäuden konzentrieren, um nachhaltigen Wohnungsbau zu fördern.

Keine Lösung für bezahlbaren Wohnraum

Nach Ansicht der DUH trägt der Paragraf 246e nicht zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum bei. Es fehlen klare Vorgaben für sozialen Wohnungsbau, und Mietpreisschutzmaßnahmen könnten umgangen werden. Statt den Wohnungsmarkt zu entlasten, würden Mieten weiter steigen. Außerdem eröffne der Bau-Turbo Spekulanten neue Möglichkeiten, profitorientierte Projekte zu fördern, die soziale Ungleichheit verstärken. Die DUH fordert daher eine grundlegende Neuausrichtung der Baupolitik, um die Zerstörung von Grünflächen zu verhindern und sozial gerechten Wohnraum zu schaffen.

Angriff auf die demokratische Planungskultur

Zusätzlich sieht die DUH im Bau-Turbo eine Gefahr für die kommunale Selbstverwaltung und die demokratische Planungskultur. Der Paragraf wurde nachträglich in den Kabinettsbeschluss aufgenommen, ohne im ursprünglichen Referentenentwurf enthalten zu sein. Zudem gab es keine Möglichkeit zur Stellungnahme, was das Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess untergrabe. „Diese intransparente Vorgehensweise ist ein Affront gegenüber der Zivilgesellschaft“, so Barbara Metz abschließend.