Zoll findet Tausende Mindestlohnverstöße bei Kontrollen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüfte 2025 bundesweit 25.765-mal Arbeitgeber. In 6.121 Fällen wurden Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet, wie das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der Linken mitteilte.
Betroffene Branchen
Die meisten Verfahren entfielen auf das Gast- und Hotelgewerbe mit fast 2.500 Fällen. Jeweils mehr als 500 Verfahren kamen bei Speditionen, Baufirmen sowie Friseur- und Kosmetikstudios zusammen. Auch bei Taxis, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten stellte der Zoll Verstöße fest.
Mindestlohn und Reichweite der Kontrollen
Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts betraf diese Lohnsteigerung 4,8 Millionen Jobs. Im Verhältnis dazu erfassen die Kontrollen nur einen kleinen Teil der Betriebe, die Menschen zum Mindestlohn beschäftigen.
Kritik und Forderung nach mehr Prüfungen
Der Linken-Abgeordnete Cem Ince verwies auf Schätzungen auf Grundlage von Beschäftigtenbefragungen, die im jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission erwähnt werden. Demnach könnten bis zu 2,5 Millionen Menschen um den Mindestlohn gebracht werden. Ince fordert eine deutliche Ausweitung der Kontrollen und mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Typische Formen von Verstößen
Als Verstoß gilt unter anderem, wenn Arbeitszeiten nicht erfasst oder nachgewiesen werden. Außerdem kann der Stundenlohn sinken, wenn Beschäftigte unbezahlt länger arbeiten oder das Arbeitspensum so hoch angesetzt wird, dass es in der bezahlten Zeit nicht zu schaffen ist. Weitere Praktiken sind Lohnabzüge für Arbeitsmittel oder Arbeitskleidung sowie die Umgehung über Scheinselbstständigkeit.
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