Videoüberwachung für Betriebe

Videoüberwachung für Betriebe

Videoüberwachung für Betriebe

  • Dienstleistungen
  • 3 Min

Immer mehr Handwerksbetriebe setzen nach wiederholten Einbrüchen auf Videotechnik, um Werkstätten und Lager zu sichern. Moderne Überwachungskameras liefern bereits ab rund 100 Euro brauchbare Ergebnisse – hochwertige Modelle mit Schwenkmotor, wetterfestem Gehäuse und hochauflösenden Sensoren kosten etwa doppelt so viel. Wichtig für den Außeneinsatz ist eine IP65-Zertifizierung gegen Strahlwasser sowie eine ausreichende Bildqualität: Für eine rechtssichere Identifizierung von Personen fordert die Norm DIN EN 62676-4 eine Auflösung von rund 250 Pixel pro Meter. Farbige Nachtbilder können Kleidung und Details besser erkennbar machen, haben aber den Nachteil, dass sichtbares Licht den Kamerastandort verrät. Viele Systeme speichern Videos heute lokal per Speicherkarte oder Netzwerk-Speicher (NAS) – eine datenschutzfreundliche Alternative zur Cloud, da keine laufenden Gebühren entstehen und Daten beim Betreiber bleiben. Dennoch gilt: Kameras allein ersetzen keine physischen Schutzmaßnahmen. Mechanische Sicherungen, Zutrittskontrollen und Alarmanlagen sollten Bestandteil eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts sein.

Rechtliche Grundlagen und Datenschutzpflichten

Der Einsatz von Videoüberwachung in Betrieben ist nur zulässig, wenn berechtigte Interessen – etwa der Schutz von Eigentum – mit dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten in Einklang gebracht werden. Mitarbeiter dürfen nur mit ihrer Einwilligung gefilmt werden, und die Aufnahmen müssen einem klar definierten Zweck dienen. Arbeitsplätze, Pausenräume oder private Bereiche dürfen grundsätzlich nicht überwacht werden. Zulässig sind hingegen Übersichtsaufnahmen, die Personen oder Kennzeichen möglichst unkenntlich lassen und nur zu bestimmten Zeiten, etwa außerhalb der Arbeitszeiten, aktiviert sind. Zudem gilt: Öffentlich zugängliche Flächen und Nachbargrundstücke müssen ausgespart werden, und sichtbare Hinweisschilder auf die Überwachung sind verpflichtend. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Aufzeichnungen in der Regel maximal 72 Stunden gespeichert werden.
 Ein individuell abgestimmtes Sicherheitskonzept – idealerweise mit juristischer Beratung oder einem Datenschutzbeauftragten – sorgt dafür, dass der Betrieb rechtssicher handelt und seine Werte effektiv schützt.