Temperaturabgesenkter Asphalt ab 2027 verpflichtend

Temperaturabgesenkter Asphalt ab 2027 verpflichtend

Temperaturabgesenkter Asphalt ab 2027 verpflichtend

  • Straßenbau
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Beim Einbau von Heißasphalt entstehen Dämpfe und Aerosole mit Bitumenkondensaten, die als potenziell gesundheitsschädlich gelten. Seit 2019 existiert ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 Milligramm pro Kubikmeter (Mittelwert über acht Stunden). Dieser Wert wurde bislang mehrfach ausgesetzt, zuletzt bis Ende 2026. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Asphaltarbeiten dauerhaft unterhalb dieser Grenze bleiben.

Was ist temperaturabgesenkter Asphalt?

Temperaturabgesenkte Asphalte (TA) zeichnen sich durch eine um mindestens zwanzig Grad Celsius niedrigere Einbautemperatur im Vergleich zu klassischem Heißmischgut aus. Mithilfe spezieller Additive oder technischer Verfahren bleibt das Material auch bei geringerer Temperatur verarbeitbar. Laut European Asphalt Pavement Association gilt Asphalt ab etwa 130 bis 140 Grad Celsius als Warmmischgut. Vorteile sind geringere Emissionen, ein besserer Arbeitsschutz und eine reduzierte Belastung für die Beschäftigten.

Neue Anforderungen an Betriebe

Die Umstellung auf TA-Asphalte bringt Veränderungen in Planung, Einbau und Logistik mit sich. Kürzere Verdichtungsfenster, veränderte Lagerbedingungen und angepasste Abläufe erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. Auch bei öffentlichen Ausschreibungen wird der Einsatz von temperaturabgesenkten Asphalten künftig zur Regel.

Förderungen und Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) unterstützt Betriebe mit Zuschüssen: Bis zu dreitausend Euro werden für die Nachrüstung von Fertigern mit Absauganlagen oder für den Einsatz von Fernsteuerungen beim Gussasphalteinbau bereitgestellt. Zudem hat die BG Bau eine Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Gussasphalt“ veröffentlicht, die online verfügbar ist.
Im Arbeitsschutz gilt das sogenannte STOP-Prinzip:
●    S – Substitution: Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger schädliche Alternativen (z. B. TA-Asphalt).

●    T – Technische Maßnahmen: Absaugungen an Maschinen.

●    O – Organisatorische Maßnahmen: etwa Personalrotation.

●    P – Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutzmasken.


Während technische Maßnahmen wie Absaugungen praktikabel sind, haben sich organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen im Alltag oft als schwer umsetzbar erwiesen. Daher gilt die Einführung von TA-Asphalten ab 2027 als entscheidender Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes.