
Tariftreuegesetz gefährdet Betriebe
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein bundesweites Tariftreuegesetz beschlossen. Künftig sollen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gehen, die tarifliche Standards berücksichtigen. Damit will man Tarifbindung und Tarifautonomie sichern. Doch die Bauwirtschaft sieht in den vorgesehenen Nachweispflichten, Haftungsregelungen und Kontrollmechanismen weniger Wettbewerbsgerechtigkeit als vielmehr ein „Bürokratiemonster“.
Belastungen für die Betriebe
Unternehmen sollen künftig bis zu 20 Entgeltgruppen prüfen, Tariftreueversprechen abgeben und umfangreiche Unterlagen wie Arbeitsverträge und Zeitaufzeichnungen vorlegen. Hinzu kommen Vertragsstrafen und eine geplante Bürgenhaftung für Nachunternehmer. Branchenverbände kritisieren, dass dies die Hauptauftragnehmer unter Druck setze, ohne eine praxistaugliche Umsetzung zu ermöglichen.
Kritik aus der Bauindustrie
Die Bauindustrie befürwortet das Ziel, tarifgebundene Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zu stärken. Gleichzeitig warnt sie vor falschen Ansätzen. Statt Klarheit zu schaffen, entstehe ein Flickenteppich aus Regeln, der rechtlich unsicher sei und die Wettbewerbsbedingungen verzerren könne. Besonders kritisch sehen die Verbände die geplante Erhebung sensibler Daten, die datenschutzrechtlich kaum umsetzbar sei.
Forderungen des Baugewerbes
Das Baugewerbe fordert, dass tarifgebundene Betriebe ihre Nachweise unkompliziert über den bestehenden Präqualifikationsnachweis erbringen können. Nur so lasse sich Doppelbürokratie vermeiden. Ansonsten drohe das Gesetz, das Gegenteil seines Ziels zu erreichen: weniger Tarifbindung und mehr Belastung für die Unternehmen.
Mittelstand warnt vor Verwaltungsaufbau
Die mittelständischen Bauunternehmen sehen in dem Entwurf vor allem Bürokratieaufbau. Eine neue Prüfstelle zur Zertifizierung und Kontrolle würde ihrer Ansicht nach lediglich zusätzlichen Aufwand schaffen, während Verwaltung und Genehmigungsverfahren ohnehin schon überlastet sind. Gefordert werden Vereinfachungen und Impulse für Wachstum – nicht zusätzliche Hürden.
Einheitliche Regeln statt Flickenteppich
Neben dem Bundestariftreuegesetz existieren bereits 14 verschiedene Regelungen in den Bundesländern. Die Bauwirtschaft fordert daher eine bundesweit einheitliche Lösung, die Rechtssicherheit schafft, Tarifbindung stärkt und Verwaltungsaufwand minimiert. Ohne Nachbesserungen droht das Gesetz, die Bauwirtschaft weiter zu belasten, statt sie zu entlasten.