Sondervermögen: NRW-Handwerk fordert zusätzliche Investitionen

Sondervermögen: NRW-Handwerk fordert zusätzliche Investitionen

Sondervermögen: NRW-Handwerk fordert zusätzliche Investitionen

  • Politik
  • 4 Min

Das nordrhein-westfälische Handwerk fordert, dass die Finanzmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur nicht als Ersatz für bereits geplante Ausgaben genutzt werden. Stattdessen sollen sie zusätzliche Investitionen ermöglichen, die zur Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Infrastruktur beitragen. Nur so könne das Land den Investitionsstau überwinden und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken.

Wirtschaftsstandort NRW stärken

Nach Einschätzung von Handwerk.NRW bietet das Sondervermögen die Chance, vernachlässigte Straßen, Schienen und Brücken zu sanieren und damit die Grundlage für künftiges Wachstum zu schaffen. Kritisch bewertet wird, dass die im Bundesgesetz ursprünglich vorgesehene „Zusätzlichkeit“ der Mittel gestrichen wurde. Dadurch bestehe die Gefahr, dass das Sondervermögen nur ein kurzfristiges Strohfeuer entfache.
Der Vorstand von Handwerk.NRW verabschiedete ein Positionspapier, das klare Prioritäten fordert: Gelder sollen in Projekte fließen, die unmittelbar zur Stärkung des Standorts NRW beitragen, statt als beliebige Wunschliste zu dienen.

Lokale Wertschöpfung berücksichtigen

Besonderes Augenmerk legt das Handwerk auf die Vergabe der Mittel. Sie dürften nicht allein an große Unternehmen gehen, sondern müssten regionale und mittelständische Betriebe einbeziehen. Eine Fach- und Teillosvergabe statt Generalunternehmervergabe soll sicherstellen, dass Wettbewerb erhalten bleibt und die Kapazitäten der gesamten Bauwirtschaft genutzt werden.

Zehn Forderungen des NRW-Handwerks

1.    Sondervermögen ausschließlich für zusätzliche Investitionen nutzen.

2.    Fokus auf echte Infrastrukturprojekte legen.

3.    Wirkungsorientierung bei der Mittelverwendung sicherstellen.

4.    Sondervermögen als Reallabor für beschleunigte Verfahren nutzen.

5.    Digitalisierung und Standardisierung konsequent einbinden.

6.    Vergaben so gestalten, dass sie mittelständische Unternehmen erreichen.

7.    Zuwendungsrecht darf Investitionen nicht blockieren.

8.    Verlässliche Perspektive für Investitionstätigkeit von Land und Kommunen bieten.

9.    Ausbildungsbetriebe bevorzugt beauftragen.

10.    Investitionen sollen auch den Regionen zugutekommen, in denen sie stattfinden.