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SHK-Handwerk sieht Zuständigkeit bei Photovoltaik bestätigt
Die Zuständigkeit für Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen sorgt im Handwerk weiterhin für Diskussionen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Juni 2026 können Arbeiten an Photovoltaikanlagen wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechniker-Handwerks sein. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima weist jedoch darauf hin, dass sich die Entscheidung auf den konkreten Einzelfall bezieht.
Keine abschließende Klärung aller Gewerke
Nach Einschätzung des ZVSHK folgt aus dem Urteil nicht, dass ausschließlich Dachdecker und Elektrotechniker Solaranlagen installieren dürfen. Nicht entschieden worden sei die grundsätzliche Frage, welche weiteren Gewerke nach Handwerksordnung sowie Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen ebenfalls zur Planung, Installation und Wartung von Solaranlagen berechtigt sind. Betriebe ohne Eintragung in die Handwerksrolle dürfen allerdings nicht mit diesen Leistungen werben.
SHK-Betriebe verweisen auf Qualifikation
Der Verband warnt vor einer zu engen Auslegung der Entscheidung. Nach Angaben des ZVSHK verfügen auch Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik über Qualifikationen für Arbeiten an solaren Energiesystemen. Die Ausbildungsordnung umfasst nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme sowie Wärmeerzeuger für Sonnenenergie. Auch in der Meisterausbildung spielen Anlagen zur Energiesammlung, Energieumwandlung und Energiespeicherung eine Rolle.
Klempnerhandwerk als weiteres Gewerk
Besonders verweist der ZVSHK auf das Klempnerhandwerk. Dieses sei im Bereich der Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ebenfalls für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und berechtigt. Solarthermieanlagen gehören seit Langem zum klassischen Tätigkeitsfeld des SHK-Handwerks. Photovoltaikanlagen kommen vor allem dann hinzu, wenn sie Bestandteil einer umfassenden Energielösung mit Wärmepumpe oder Gebäudetechnik sind.
Zusammenarbeit gewinnt an Bedeutung
In der Praxis überschneiden sich die Aufgaben von Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk und SHK-Betrieben zunehmend. Moderne Energiekonzepte verbinden Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und Gebäudetechnik immer stärker miteinander. Kooperationen zwischen qualifizierten Fachbetrieben können dazu beitragen, komplexe Projekte fachgerecht, sicher und rechtlich sauber umzusetzen.
Verbändevereinbarung geplant
Parallel arbeitet der ZVSHK an einer aktualisierten Verbändevereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe schafft die Einordnung mehr Orientierung und unterstreicht die Bedeutung gewerkeübergreifender Zusammenarbeit bei der Energiewende.
Quelle: www.meistertipp.de