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Schwarzarbeit am Bau oft ohne direkte Folgen
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit bleibt für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe ein drängendes Thema. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wächst der Druck durch Anbieter, die ohne Eintragung oder Qualifikation am Markt auftreten und regulär arbeitende Betriebe unterbieten. Eine Mitteilung der Handwerkskammer Konstanz zeigt, dass der Eindruck mangelnder Konsequenz häufig auf Missverständnissen über die gesetzlichen Zuständigkeiten beruht. Nicht jede Form von Schwarzarbeit fällt in den Aufgabenbereich der Handwerksorganisationen. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt wird.
Zuständigkeiten sind gesetzlich klar geregelt
Die Handwerkskammern prüfen anhand von Gewerbeanmeldungen, ob eine Tätigkeit eintragungspflichtig ist. Besteht ein entsprechender Verdacht, werden Betriebe zur Eintragung aufgefordert. Nach Angaben von Julia Scholtes von der Handwerkskammer Konstanz steht für die Kammern dabei die Eintragungspflicht nach der Handwerksordnung im Mittelpunkt, nicht die Frage nach nicht angemeldeten Mitarbeitenden. Bleibt eine Eintragung trotz Aufforderung aus, können Ordnungsgelder verhängt werden. Weitere Maßnahmen liegen jedoch nicht bei den Kammern. Nach Weitergabe eines begründeten Verdachts entscheiden Kommunen oder Landratsämter über Bußgelder oder Betriebsschließungen. Möglich sind Strafen von bis zu 50.000 Euro.
Seriöse Betriebe geraten unter Druck
Für die Bauwirtschaft entsteht daraus ein struktureller Wettbewerbsnachteil. Eingetragene Unternehmen investieren in Qualifikation, Personal und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Gleichzeitig stehen sie im Wettbewerb mit Anbietern, die diese Anforderungen umgehen. Nach Einschätzung von Scholtes betrifft dies neben klassischen Ausbaugewerken auch Kfz-Betriebe und Stuckateurunternehmen. In diesen Bereichen sind Qualifikationsnachweise vorgeschrieben. Fehlende Eintragungen verzerren nach Darstellung der Handwerkskammer zunehmend die Marktbedingungen und erhöhen den Preisdruck auf reguläre Anbieter.
Zusammenarbeit der Behörden bleibt entscheidend
Andere Formen illegaler Beschäftigung fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kammern, sondern in den des Zolls. Positive Impulse erwartet das Handwerk von verschärften gesetzlichen Regelungen und zusätzlichen Meldepflichten in bestimmten Gewerken. Entscheidend bleibt aus Sicht der Handwerkskammer die Zusammenarbeit zwischen Kammern, Ordnungsämtern und Polizei. Zugleich wächst der Wunsch nach schnelleren Verfahren und konsequenteren Sanktionen. Der Umgang mit Schwarzarbeit ist damit weniger eine Frage fehlender Kontrollen als vielmehr komplexer Zuständigkeitsstrukturen. Für die Bauwirtschaft hat das unmittelbare Folgen für Preise, Aufträge und faire Wettbewerbsbedingungen.
Quelle: www.meistertipp.de