Neuer Leitfaden zur Umsetzung der EPBD

Neuer Leitfaden zur Umsetzung der EPBD

Neuer Leitfaden zur Umsetzung der EPBD

  • Politik
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Die Europäische Kommission hat nun umfassende Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in Bezug auf die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) veröffentlicht. Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) begrüßt diese Veröffentlichung insbesondere für die Hinweise zur Innenraumqualität (IEQ). Die neuen Leitlinien beinhalten wertvolle Informationen, die den Mitgliedsstaaten helfen sollen, die Anforderungen der EPBD bis Mai 2026 erfolgreich in nationales Recht zu übertragen.

Verbesserung der Innenraumqualität

Ein zentrales Thema der Leitlinien ist die Innenraumqualität, die sich auf Faktoren wie Licht, Luft, Akustik und Temperatur bezieht. Diese Elemente beeinflussen erheblich das Wohlbefinden der Gebäudenutzer. Unzureichende Luftqualität, unangemessene Temperaturen oder Luftfeuchtigkeit können die Produktivität und Gesundheit beeinträchtigen und zu Problemen wie Hitzestress, Schimmelbildung oder einer höheren Krankheitsübertragung führen.
Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, Mindestanforderungen für thermischen Komfort und Innenraumluftqualität festzulegen, um eine gesunde Umgebung zu garantieren, ohne die Energieeffizienz zu gefährden. Die Leitlinien betonen, dass Lösungen, die eine gute Raumluftqualität und eine verbesserte Energieeffizienz kombinieren, bevorzugt werden sollten. Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung von Lüftungssystemen mit Bedarfsregelung und Wärmerückgewinnung, die sowohl die Luftqualität gewährleisten als auch den Heizwärmebedarf senken.

Technologische Anforderungen für Nichtwohngebäude

Für neue Nichtwohngebäude wird gemäß der EPBD der Einsatz von Mess- und Steuergeräten vorgeschrieben, um die Raumluftqualität kontinuierlich zu überwachen und zu regulieren. Besonders CO2-Werte sollen als Indikator für die Belüftung überwacht werden, mit der Möglichkeit, auch Feinstaubbelastungen zu messen. Diese Technologien ermöglichen eine automatisierte Anpassung der Lüftungsanlagen an den aktuellen Bedarf und tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei.

Empfehlungen für Wohngebäude

Für Wohngebäude bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie diese Anforderungen umsetzen. Die EU-Kommission empfiehlt jedoch, auch hier den CO2-Gehalt sowie die relative Luftfeuchtigkeit in Feuchträumen zu überwachen. Der FGK schlägt vor, in beiden Gebäudetypen bedarfsgeregelte Lüftungssysteme zu implementieren, die den erforderlichen Luftaustausch automatisch sicherstellen.