BG-Bau-Gefahrtarif: Vorfertigung ist nicht wie Handwerk
Das Sozialgericht Freiburg hat den neuen Gefahrtarif der BG Bau für rechtswidrig erklärt. Mehrere Holzfertigbauunternehmen, darunter Holzhaus Bonndorf, Ing. Holzleimbau Wiedmann und Frammelsberger Ingenieur-Holzbau, hatten sich gegen ihre Einstufung in dieselbe Tarifklasse wie handwerkliche Zimmerer und Dachdecker gewehrt. Das Gericht bestätigte, dass industrielle Vorfertigung in Hallen anderen Arbeitsbedingungen und Risiken unterliegt als Tätigkeiten auf offenen Baustellen. Die einheitliche Tarifstelle wurde damit als unzulässig bewertet und die Einstufung der Kläger als nicht gerechtfertigt eingestuft.
Branche sieht sich bestätigt und verweist auf Gutachten
Die Entscheidung unterstreicht die Kritik der Holzfertigbauindustrie, die seit Einführung des Tarifs auf gravierende Unterschiede in Sicherheitsrisiken und Arbeitsprozessen hingewiesen hatte. Ein juristisches Gutachten der Universität Potsdam hatte zuvor bereits erhebliche rechtliche und verfassungsrechtliche Zweifel am neuen Gefahrtarif geäußert. Für die betroffenen Betriebe hätte der Tarif Mehrkosten von bis zu 1.000 Euro pro Beschäftigten und Jahr bedeutet und damit eine Belastung im hohen zweistelligen Millionenbereich über mehrere Jahre ausgelöst. Branchenvertreter sehen das Urteil als wichtigen Schritt für faire Rahmenbedingungen und eine sachgerechte Risikobewertung.
Zahlreiche Parallelverfahren und wachsender Druck auf BG Bau
Ähnliche Urteile des Sozialgerichts Würzburg aus dem September und mehr als 70 laufende Verfahren großer und mittelständischer Fertighaushersteller zeigen eine klare Tendenz in der Rechtsprechung. Unter den Klägern befinden sich namhafte Unternehmen wie SchwörerHaus, WeberHaus, HUF HAUS, Baufritz, OKAL und allkauf Haus. Die Serie erfolgreicher Klagen verstärkt den Druck auf die BG Bau, ihre Beitragssystematik anzupassen und eine differenzierte Bewertung industrieller Fertigungsprozesse zu etablieren.
Forderung nach Reform der Beitragssystematik
Verbände und juristische Vertreter sehen die Entscheidung als Anlass für grundlegende Reformen. Die beitragsfinanzierte Selbstverwaltung müsse transparent und rechtssicher ausgestaltet sein, um das Vertrauen der Unternehmen zu sichern. Die IGAH kündigt an, die Anpassung des Systems politisch weiter voranzutreiben. Die Fertigbauindustrie erwartet nun, dass die BG Bau die Tarifstruktur überprüft und die Besonderheiten industrieller Produktionsverfahren künftig sachgerecht berücksichtigt.