Neue Asbest-Regeln: Bedrohung für Malerhandwerk

Neue Asbest-Regeln: Bedrohung für Malerhandwerk

Neue Asbest-Regeln: Bedrohung für Malerhandwerk

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt, um die EU-Asbestrichtlinie bis Dezember 2025 in deutsches Recht zu überführen. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe) warnt vor erheblichen Folgen für das Malerhandwerk. Insbesondere die Einführung einer behördlichen Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten und verschärfte Anzeigepflichten könnten weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

Unklare Definition von Abbrucharbeiten

Unklar bleibt die Definition des Begriffs „Abbrucharbeiten“. Sollten darunter auch Routinearbeiten wie das Entfernen von Tapeten fallen, könnte die Zahl der betroffenen Betriebe von rund 1.165 auf bis zu 220.000 ansteigen. Dies würde den Verwaltungsaufwand in bisher nicht gekanntem Umfang erhöhen und eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Betriebe betreffen.

Hohe Hürden bei Nachweisen

Besonders kritisch bewertet das Malerhandwerk die künftig geforderten Nachweise innerhalb der Anzeigen. Statt wie bisher nur die Zahl sachkundiger Mitarbeiter anzugeben, müssten Betriebe künftig namentlich konkrete Beschäftigte melden und Nachweise über deren Fachkunde sowie arbeitsmedizinische Vorsorge beifügen. Angesichts hoher Fluktuation im Handwerk befürchtet der Verband einen unverhältnismäßigen Aufwand, wenn jede Personaländerung eine Neubeantragung nach sich ziehen würde.

Engpässe bei Fachkundeschulungen

Auch die Übergangsregelungen für aufsichtführende Personen werden kritisch gesehen. Nur ein kleiner Teil der Betriebe kann Sachkundige intern fortbilden. Die Mehrheit wäre auf externe Schulungen angewiesen, die derzeit weder flächendeckend noch kurzfristig verfügbar sind. Zahlreiche Unternehmen laufen daher Gefahr, die geforderte Fachkunde bis Jahresende nicht nachweisen zu können.

Kritik aus dem gesamten Bauhandwerk

Die Branchenvertretung will ihre Bedenken gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) gegenüber dem BMAS äußern. In der Stellungnahme, die bis zum Ende der Anhörungsfrist am 27. August 2025 übermittelt werden soll, fordern die Verbände Klarheit im technischen Regelwerk TRGS 519. Damit soll verhindert werden, dass notwendige Instandhaltungsarbeiten fälschlich als genehmigungspflichtige Abbrucharbeiten eingestuft werden.

Gefahr für wirtschaftliche Stabilität

In Deutschland gibt es mehr als 39.000 Maler- und Lackiererbetriebe mit einem Gesamtumsatz von rund 19,4 Milliarden Euro. Nach Ansicht des BV Farbe drohen die zusätzlichen Belastungen durch überbordende Bürokratie die wirtschaftliche Stabilität vieler dieser Unternehmen massiv zu gefährden.