Handwerk lobt beschlossene Vergaberechtsreform

Handwerk lobt beschlossene Vergaberechtsreform

Handwerk lobt beschlossene Vergaberechtsreform

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Das Bundeskabinett hat im August 2025 das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet. Ziel ist es, das nationale Vergaberecht einfacher, flexibler, schneller und digitaler zu gestalten. Damit sollen öffentliche Beschaffungsprozesse effizienter werden und Unternehmen leichteren Zugang zu Aufträgen erhalten.
Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung der Direktauftragswertgrenze auf fünfzigtausend Euro. Bis zu diesem Wert können Aufträge künftig ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben werden. Das soll Zeit und Kosten sparen.

Losgrundsatz bleibt bestehen

Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe bleibt erhalten. Dadurch profitieren insbesondere mittelständische Betriebe, da mehr Leistungen einzeln ausgeschrieben werden. Zwar führen die aufgeteilten Ausschreibungen oft zu komplexeren Verfahren, sie sichern aber eine breite Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Für besonders dringliche Vorhaben – wie Infrastrukturprojekte des Sondervermögens oder Beschaffungen für die zivilmilitärische Verteidigung – sind Ausnahmen vorgesehen. In diesen Fällen kann eine Gesamtvergabe erfolgen, wobei solche Regelungen im Sicherheitsbereich bis 2030 zulässig bleiben.

Handwerk begrüßt den Kompromiss

Das Handwerk bewertet die Reform als wichtigen Schritt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in der Beibehaltung der Losvergabe und in der neuen Flexibilität einen gelungenen Ausgleich zwischen Beschleunigung und Mittelstandstauglichkeit. Damit würden faire Wettbewerbsbedingungen gesichert und gleichzeitig die speziellen Anforderungen großer Beschaffungsvorhaben berücksichtigt.

Baugewerbe fordert schnellen Einsatz der Mittel

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) unterstützt die Neuregelung. Mit den beschlossenen Maßnahmen könnten die Kapazitäten der heimischen Bauwirtschaft besser genutzt werden. Entscheidend sei nun, dass öffentliche Auftraggeber die Mittel des Sondervermögens so einsetzen, dass ein Optimum im Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt und zugleich die Konjunktur gestärkt werde.

Mittelstand als Rückgrat der Bauwirtschaft

Die Reform gilt als Schutzmechanismus für den Mittelstand, da rund neunundneunzig Prozent aller Baubetriebe weniger als hundert Beschäftigte haben und drei Viertel aller Arbeitskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen tätig sind. Mit der neuen Gesetzesregelung sollen deren Arbeitsplätze gesichert und gleichzeitig wichtige Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden.