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Handwerk fordert Aufschub bei E-Rechnung
Die verpflichtende E-Rechnung stellt viele Handwerksbetriebe vor technische und organisatorische Herausforderungen. Für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz soll ab dem 1. Januar 2027 der nächste Schritt greifen. Aus dem Handwerk kommt nun die Forderung, diese Frist um ein Jahr zu verschieben.
Kammer fordert mehr Zeit
Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen fordert, die Pflicht für betroffene Betriebe erst zum 1. Januar 2028 wirksam werden zu lassen. Die Digitalisierung des Rechnungswesens stellt die Kammer dabei nicht grundsätzlich infrage. Entscheidend sei, dass die technischen Rahmenbedingungen rechtzeitig und verlässlich funktionieren.
Technische Fragen offen
Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks haben zahlreiche Betriebe weiterhin Schwierigkeiten beim Empfang und bei der Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Zudem seien wichtige Grundlagen für den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen noch nicht vollständig verfügbar. Dadurch können auch Softwareanbieter ihre Systeme bislang nicht abschließend anpassen.
Rechtssicherheit im Fokus
Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe geht es vor allem um rechtssichere Prozesse. Wenn technische Voraussetzungen fehlen, können interne Abläufe nicht zuverlässig angepasst werden. Die Kammer warnt deshalb vor zusätzlichem Aufwand, Zeitdruck und rechtlichen Unsicherheiten, falls neue Pflichten greifen, bevor die Systeme praxistauglich funktionieren.
Planungssicherheit für Betriebe
Eine Verschiebung soll Betrieben, Softwareanbietern und Steuerberatungen mehr Vorlauf geben. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen benötigen Zeit, um Rechnungsprozesse, Programme und Beratung aufeinander abzustimmen. Nach Einschätzung der Kammer könnte ein Aufschub die Akzeptanz der E-Rechnung stärken und eine geordnete Umstellung erleichtern.
Quelle: www.meistertipp.de