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Planer-Verbund warnt vor Risiken der EU-Vergaberechtsreform
Die EU plant eine grundlegende Neuordnung des Vergaberechts. Die bisherigen EU-Vergaberichtlinien sollen durch eine unmittelbar geltende EU-Vergabeverordnung ersetzt werden. Für Architektur- und Ingenieurbüros könnte dies erhebliche Auswirkungen haben, weil nationale Regelungen etwa zur losweisen Vergabe oder zu Qualitätsanforderungen geschwächt werden könnten.
Positionspapier an Kammern übermittelt
Der QualitätsVerbund Planer am Bau hat vor diesem Hintergrund ein Positionspapier erarbeitet und an die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer sowie das Architects’ Council of Europe übermittelt. Ziel ist es, Anforderungen aus der Planungspraxis frühzeitig in die Diskussion zur Reform einzubringen.
Qualität statt reiner Preiswettbewerb
Ein zentraler Punkt ist die Forderung, Qualität stärker im Vergaberecht zu verankern. Aus Sicht des Verbunds dürfen Planungsleistungen nicht vor allem über den niedrigsten Preis vergeben werden. Angebote, die eine qualitätsgerechte Leistung nicht finanzieren können, sollen ausgeschlossen werden. Werden konkrete Lösungsvorschläge verlangt, sollen diese vergütet werden.
Eignung mittelstandsgerecht ausgestalten
Der Verbund fordert außerdem verhältnismäßige Eignungsanforderungen für kleine und mittlere Büros. Umsatz-, Referenz- und Versicherungsanforderungen sollen sich am jeweiligen Auftragswert orientieren und nicht an den Strukturen großer Planungseinheiten. Damit sollen auch kleinere Büros faire Chancen bei öffentlichen Vergaben behalten.
Planungsleistungen eigenständig vergeben
Planungsleistungen sollen nach Auffassung des QualitätsVerbunds als eigenständige Fachlose ausgeschrieben werden. Sie dürften nicht in Generalunternehmerstrukturen aufgehen. Damit soll sichergestellt werden, dass planerische Qualität sichtbar bleibt und nicht hinter umfassenden Gesamtvergaben zurücktritt.
Qualifikationsnachweise anerkennen
Ein weiterer Vorschlag betrifft unabhängig geprüfte Qualifikationsnachweise. Branchenspezifische, zertifizierte Nachweise sollen als zulässiger Eignungsbeleg anerkannt werden. Der Verbund sieht darin eine Möglichkeit, die Qualität von Planungsbüros objektiver zu beurteilen als allein über Preis und Referenzlisten.
Frühe Beteiligung gefordert
Der QualitätsVerbund ruft Planerinnen und Planer dazu auf, die Reformdiskussion aktiv zu begleiten. Sollte eine EU-Vergabeverordnung in der Tendenz des bekannten Entwurfs umgesetzt werden, könnten kleine und mittlere Planungsbüros stärker unter Druck geraten. Umso wichtiger sei es, fachliche Praxisargumente frühzeitig einzubringen.