Ausbildung am Bau erhält neue Inhalte und Prüfungen

Ausbildung am Bau erhält neue Inhalte und Prüfungen Bild: stock.adobe.com

Ausbildung am Bau erhält neue Inhalte und Prüfungen

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Die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft wurde neu geordnet. Seit dem 1. August 2026 gelten modernisierte Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe. Betroffen sind 16 dreijährige und drei zweijährige Ausbildungsberufe im Aus-, Hoch- und Tiefbau.

Anforderungen haben sich verändert

Die bisherigen Ausbildungsinhalte stammten im Kern aus dem Jahr 1999. Seitdem haben sich Bauverfahren, technische Anforderungen und politische Rahmenbedingungen deutlich verändert. Die Reform soll Nachwuchskräfte stärker auf aktuelle Aufgaben wie Klimaschutz, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauen im Bestand vorbereiten.

Klimaschutz wird Querschnittsthema

Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden künftig nicht mehr nur punktuell behandelt, sondern in verschiedene Ausbildungsbereiche integriert. Dazu zählen Arbeitsplanung, Baustelleneinrichtung, Ausführung und Qualitätskontrolle. Damit sollen Auszubildende früh lernen, ökologische Anforderungen in der Baupraxis mitzudenken.

Bauen im Bestand stärker verankert

Das Bauen im Bestand wird erstmals verbindlich in allen Bauberufen berücksichtigt. Damit reagiert die Ausbildung auf die wachsende Bedeutung von Sanierung, Modernisierung und energetischer Ertüchtigung. Auch das bisherige Thema Wärmedämmung wird breiter gefasst und auf Energieeffizienzmaßnahmen an Bauwerken und Bauteilen ausgeweitet.

Neue Prüfungsstruktur

Bei den 16 dreijährigen Ausbildungsberufen entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Stattdessen wird eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, der zweite Teil am Ende der Ausbildung. Die Prüfungsleistungen aus beiden Teilen fließen in das Gesamtergebnis ein.

Mehr Durchlässigkeit

Auch die zweijährigen Ausbildungsberufe werden stärker mit den dreijährigen Berufen verzahnt. Ein Anrechnungsmodell soll den Wechsel oder die Fortsetzung der Ausbildung erleichtern. Damit steigt die Durchlässigkeit innerhalb der bauberuflichen Ausbildung.

Betriebliche Ausbildung bleibt zentral

Die bewährte Struktur aus Betrieb, Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildung bleibt erhalten. Bei dreijährigen Ausbildungen sind weiterhin mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung vorgesehen. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bedeutet die Reform vor allem, Ausbildungsinhalte und Prüfungsvorbereitung an die neuen Anforderungen anzupassen.

Quelle: www.meistertipp.de