
Entlastung bei Energiepreisen - „Vertrauensbruch“
Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Dazu zählen die Absenkung der Stromsteuer sowie Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten. Allerdings gilt die Steuererleichterung nicht für alle Unternehmen, was im Handwerk auf scharfe Kritik stößt.
Senkung der Stromsteuer – aber nicht für alle
Mit der Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes wird die Stromsteuer ab dem 1. Januar 2026 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes – darunter Schreinereien, Bäckereien, Bauunternehmen sowie die Industrie – und für die Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindeststeuersatz reduziert. Rund 600.000 Unternehmen sollen profitieren, darunter auch viele Bäckereien.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert jedoch, dass andere Branchen wie Textilreinigungen, Kfz-Werkstätten oder das Friseurhandwerk leer ausgehen. Das Handwerk spricht von einem massiven Vertrauensbruch und warnt vor einem Verlust an Verlässlichkeit politischer Zusagen. Es wird erwartet, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgebessert wird.
Weitere Entlastungen und Kritik
Neben der Stromsteuerentlastung sollen die Übertragungsnetzbetreiber Zuschüsse aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Damit sollen sowohl Unternehmen als auch private Haushalte spürbar entlastet werden – Familien im Durchschnitt mit etwa 100 Euro pro Jahr.
Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass die tatsächliche Entlastung regional unterschiedlich ausfallen wird und nicht überall spürbar sei. Ergänzend wird die Gasspeicherumlage abgeschafft. Sie soll Haushalte um weitere rund 50 Euro im Jahr entlasten.
Finanzierung der Maßnahmen
Die Bundesregierung plant für die Entlastungen folgende Finanzierungen:
1. Senkung der Stromsteuer: Für 2026 werden Steuermindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro erwartet, ab 2027 jährlich drei Milliarden Euro.
2. Zuschüsse zu den Netzentgelten: Aus dem KTF sind 6,5 Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen, insgesamt 26 Milliarden Euro für vier Jahre.
3. Abschaffung der Gasspeicherumlage: Das Umlagenkonto wird Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF ausgeglichen, ab 2026 entfällt die Umlage vollständig.