
Der AI Act: Das müssen Handwerksbetriebe beachten
Der Artificial Intelligence Act (AI Act) ist das erste umfassende Regelwerk weltweit, das Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der Europäischen Union reguliert. Ziel ist es, Risiken zu verringern, die mit dem Einsatz von KI verbunden sind, und einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie zu sichern. Seit dem 2. August 2024 ist die Verordnung in Kraft, einzelne Regelungen greifen jedoch gestaffelt bis 2030.
Der AI Act unterscheidet KI-Systeme anhand eines risikobasierten Ansatzes: Anwendungen mit hohem Risiko – etwa in Bereichen wie kritische Infrastruktur, Gesundheit oder Beschäftigung – unterliegen strengen Auflagen. Manipulative Systeme oder ungezielte Gesichtserkennung sind seit Februar 2025 verboten. Für Anwendungen mit geringem Risiko gelten vor allem Transparenz- und Informationspflichten.
Relevanz für das Handwerk
Nach Einschätzung des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk ist der AI Act für viele Betriebe weniger einschneidend, als oft vermutet wird. Wer lediglich KI-Anwendungen nutzt, hat deutlich weniger Pflichten als die Anbieter solcher Systeme. Trotzdem gilt: Alle Personen, die im Auftrag eines Betriebs mit KI arbeiten, müssen über ausreichende Kenntnisse verfügen.
Aktuell fehlen in Deutschland noch die zuständigen Behörden für die Umsetzung. Diese sollen künftig sowohl Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher sein als auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen.
Pflichten und Schulungen
Für Handwerksbetriebe ergeben sich vor allem Anforderungen an die Qualifikation des Personals:
1. Einsatz zugekaufter KI-Systeme – Anbieter sind verpflichtet, Schulungen anzubieten, die von den Betrieben wahrgenommen werden sollten.
2. Nutzung frei verfügbarer Systeme wie ChatGPT oder Gemini – Betriebe müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende ausreichend geschult sind. Hier reicht es, passende Weiterbildungsangebote von Kammern oder Verbänden wahrzunehmen und Teilnahmebescheinigungen aufzubewahren.
Bei alltäglichen Anwendungen – etwa Chatbots auf Websites oder KI-gestützte Textzusammenfassungen – greifen meist nur Transparenzpflichten. Ein Hinweis wie „Dieser Chatbot wird von KI unterstützt“ genügt in der Regel.
Nächste Schritte und Ausblick
Seit dem 2. August 2026 gilt der AI Act in vollem Umfang, mit Ausnahme einzelner Regelungen, die 2027 und später folgen. Betriebe sollten bis dahin Weiterbildungsangebote nutzen, interne Kompetenzen aufbauen und grundlegende Dokumentationen bereithalten.
Fazit
Der AI Act ist umfangreich, sollte Handwerksbetriebe aber nicht verunsichern. Mit gezielten Schulungen und einfachen Transparenzhinweisen lassen sich die Vorgaben erfüllen. Handwerkskammern, Verbände und Mittelstand-Digital Zentren bieten bereits erste Orientierung, Checklisten und praxisnahe Unterstützung an.