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BVMB drängt auf neue Regeln für Preisgleitung im Bau
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen verlangt verlässlichere Regelungen für den Umgang mit stark schwankenden Preisen bei öffentlichen Bauaufträgen. Hintergrund sind neue Höchststände bei Kraftstoffpreisen und die anhaltende Verteuerung energie- und rohölbasierter Produkte wie Diesel und Bitumen. Für Bauunternehmen verschärft sich damit die Kalkulation von Projekten erheblich. Nach Darstellung der BVMB entziehen sich die kurzfristigen und massiven Preissteigerungen einer verlässlichen Prognose. Zwar wird die befristete Senkung der Energiesteuer als erster Schritt bewertet, angesichts weiter steigender Transport- und Materialkosten reicht sie aus Sicht des Verbands jedoch nicht aus.
Asphaltbau besonders stark betroffen
Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen im Asphaltbereich. Bitumen als Produkt der Erdölraffination und der hohe Energiebedarf in der Herstellung treiben die Kosten für Asphaltmischgut erheblich nach oben. Je nach Bitumenanteil ergeben sich Preissteigerungen von bis zu 30 Prozent. Zusätzliche Versorgungsengpässe verschärfen die Lage. Für Bauunternehmen entsteht daraus ein doppeltes Risiko: Die Kosten steigen kurzfristig deutlich an, während abgegebene Angebote in der Regel an feste Preise gebunden bleiben.
Starre Verträge verschärfen das Risiko
Nach Darstellung der BVMB geraten Bauunternehmen dadurch zunehmend in wirtschaftlichen Druck. Einmal abgegebene Angebote lassen sich in vielen Fällen nicht nachträglich an veränderte Marktpreise anpassen. Die zusätzlichen Kosten müssen dann von den Unternehmen selbst getragen werden. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf die Erfahrungen seit Beginn des Kriegs in der Ukraine und zieht mit Blick auf die aktuellen geopolitischen Krisen Parallelen zu den damaligen Preissteigerungen bei Energie und Material.
Verband fordert Reform der Preisgleitung
Die BVMB fordert deshalb eine permanente und praxisnahe Preisgleitung, die wesentliche Kostenfaktoren wie Löhne, Geräte und Baustoffe berücksichtigt. Gleichzeitig sollen Vergabestellen mehr Spielraum erhalten, um mit Bauunternehmen flexible Preisanpassungsmechanismen zu vereinbaren. In mehreren europäischen Ländern sind solche Regelungen bereits üblich. Frankreich und Belgien sehen bei öffentlichen Bauverträgen ab Laufzeiten von drei Monaten eine verpflichtende Preisgleitung vor, Österreich nutzt bei längeren Bauzeiten regelmäßig veränderliche Preise. Auch Spanien, Portugal, Italien, die Niederlande und Griechenland verfügen über vergleichbare Mechanismen. In Deutschland gelten die bestehenden Regelungen dagegen vielfach als kompliziert und bürokratisch, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für öffentliche Auftraggeber.