
Bundesrat will Führerscheinkontrollen bei Firmenwagen vereinfachen
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Entlastung von Arbeitgebern bei Führerscheinkontrollen eingebracht. Künftig soll es ausreichen, wenn Beschäftigte bei der erstmaligen Überlassung eines Firmenwagens ihre Fahrerlaubnis vorzeigen. Wiederholte Kontrollen wären dann nur noch erforderlich, wenn ein konkreter Anlass vorliegt.
Rechtsunsicherheit führte zu häufigen Prüfungen
Bislang hat sich in vielen Unternehmen die Praxis halbjährlicher Führerscheinkontrollen etabliert. Grund dafür ist die unklare Rechtslage: Zwar verpflichtet das Straßenverkehrsgesetz Arbeitgeber, sich von der Fahrerlaubnis ihrer Beschäftigten zu überzeugen. Konkrete Vorgaben zu Intervallen gibt es jedoch nicht. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, setzen Firmen deshalb auf regelmäßige Prüfungen – verbunden mit erheblichem Dokumentationsaufwand.
Bundesregierung unterstützt Entlastung
Die Bundesregierung signalisiert Zustimmung zu dem Vorstoß. Ziel sei es, Arbeitgeber von unnötiger Bürokratie zu befreien, ohne das Regelungsziel – die Sicherstellung einer gültigen Fahrerlaubnis – zu gefährden. Der genaue Standort der neuen Regelung im Gesetz müsse noch geprüft werden.
Die Länder sehen ihre Initiative als verhältnismäßig und geeignet an. Sie wollen eine Klarstellung schaffen, die Unternehmen Rechtssicherheit gibt und zugleich übermäßige Kontrollen überflüssig macht. Ein nahezu identischer Entwurf war bereits Ende 2024 eingebracht, damals aber nicht mehr verabschiedet worden.