
Bundeskabinett beschließt Bundestariftreuegesetz
Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. Ziel ist es, fairen Wettbewerb zu gewährleisten, gute Arbeitsbedingungen zu sichern und die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Noch im Jahr 2025 soll das Gesetz Bundestag und Bundesrat passieren. Die erste Lesung im Parlament ist für den 9. Oktober vorgesehen.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass Bundesaufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die für ihre eingesetzten Beschäftigten tarifvertragliche Arbeitsbedingungen garantieren – unabhängig davon, ob sie selbst tarifgebunden sind. Die Regelungen betreffen Löhne, Urlaubsansprüche, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Pausenregelungen.
Rahmenbedingungen und Kontrolle
Das Bundestariftreuegesetz gilt für Aufträge ab einem geschätzten Wert von fünfzigtausend Euro. Auch Subunternehmen müssen die festgelegten Standards einhalten. Für Beschaffungen der Bundeswehr findet das Gesetz keine Anwendung.
Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen von bis zu einem Prozent des Auftragswerts, bei wiederholtem Fehlverhalten bis zu zehn Prozent. Zudem kann der Auftrag außerordentlich gekündigt werden. Die Kontrolle übernimmt eine Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Hintergrund der Reform
Bisher hatten nicht tarifgebundene Firmen Wettbewerbsvorteile, da sie mit geringeren Personalkosten günstiger anbieten konnten. Das neue Gesetz soll diese Schieflage beenden und verhindern, dass Lohn-Dumping durch öffentliche Gelder begünstigt wird. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte, dass Tarifverträge die Grundlage für anständige Löhne und faire Arbeitsbedingungen seien. Der Anteil tarifgebundener Arbeitsplätze ist in den vergangenen Jahrzehnten von rund fünfundsiebzig auf etwa fünfzig Prozent gesunken.
Handwerk zwischen Zustimmung und Kritik
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet den Entwurf differenziert. Positiv hervorgehoben werden die höhere Anwendungsgrenze von fünfzigtausend Euro, die Differenzierung der Arbeitsbedingungen nach Auftragsdauer sowie eine Begrenzung von Nachweispflichten.
Kritisch sieht das Handwerk jedoch die zusätzlichen bürokratischen Belastungen und Kosten für Betriebe und öffentliche Hand. Zudem bleibe offen, inwieweit das Gesetz tatsächlich zur Stabilisierung der Tarifautonomie beitragen könne. Auch die Umsetzung mehrerer regionaler Branchentarifverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten in einer bundesweiten Rechtsverordnung gilt als ungeklärt.