BID fordert schnellen Beschluss zum Gebäudetyp E

BID fordert schnellen Beschluss zum Gebäudetyp E

BID fordert schnellen Beschluss zum Gebäudetyp E

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) verlangt eine schnelle politische Entscheidung zur Einführung des Gebäudetyps E. Aus Sicht der Organisation darf kostenoptimiertes Bauen nicht länger als Ausnahme behandelt werden, die aufwendig geregelt werden muss, sondern soll zum neuen Normal im Wohnungsbau werden. BID-Präsidentin Iris Schöberl spricht sich gegen komplizierte Ausnahmen von aus ihrer Sicht zu hohen und unnötigen Standards aus und fordert stattdessen einen klar definierten, kostengünstigen Standard als Regelfall.

Kritik an Dauer des Verfahrens in den Bundesministerien

Das derzeitige Verfahren zum Gebäudetyp E im Bundesministerium der Justiz sowie im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dauert nach Darstellung der BID zu lange. Die Verzögerung bremse dringend benötigten bezahlbaren Wohnungsbau aus; jeder weitere Monat verteuere den Wohnungsbau und verschärfe die Wohnungsknappheit.

Ziel des Gebäudetyps E und Streitpunkt der Ausgestaltung

Der Gebäudetyp E soll kostengünstigeres Bauen ermöglichen, indem auf überzogene Komfort- und Ausstattungsstandards verzichtet wird. Dieses Ziel unterstützt die BID ausdrücklich. Kritisch bewertet sie jedoch, dass der Gebäudetyp E bislang vor allem als Sondermodell angelegt sei, bei dem Abweichungen vom bisherigen Standard vertraglich aufwendig geregelt und juristisch abgesichert werden müssten.

Regelwerk, Haftungssicherheit und Landesbauordnungen

Nach Auffassung der BID braucht der Gebäudetyp E einfache und verlässliche Regeln für zulässige Abweichungen sowie Haftungssicherheit für Planer und Bauausführende. Schöberl argumentiert, wer den Basisstandard einhalte, solle bezahlbar bauen und rechtssicher vermieten können; bei individuellen Sondervereinbarungen pro Projekt sei der Ansatz in der Praxis nicht funktionsfähig. Vorgeschlagen wird deshalb ein kostenoptimierter Basiswohnstandard als neuer Normalfall, der auf teure Übererfüllung technischer Normen verzichtet, solange Sicherheit und Gesundheit gewährleistet sind, und zugleich im Einklang mit den Landesbauordnungen steht.

Mindeststandard als Normalfall, Aufwertung als Option

Der von der BID skizzierte Ansatz setzt auf einen wirtschaftlichen, funktionalen Mindeststandard für gesundes, sicheres und gebrauchstaugliches Wohnen, der ohne zusätzliche Vertragsklauseln oder Haftungsrisiken rechtssicher umsetzbar sein soll. Alles, was über diesen Basisstandard hinausgeht, bleibt möglich, wäre dann aber eine freiwillige Aufwertung. Schöberl betont, es gehe nicht um schlechteres Wohnen, sondern um einen realistischen Standard, der bezahlbares Wohnen wieder möglich macht.