Baden-Württemberg erleichtert Holzbau
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen und die Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) als Technische Baubestimmung veröffentlicht. Die HolzBauRL konkretisiert Brandschutzanforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise und soll den Anwendungsbereich des Holzbaus erweitern; die Regelungen treten am 12. Januar 2026 in Kraft.
Erweiterungen für Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten
Künftig ist die Holztafelbauweise auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 möglich, etwa bei großen Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden über 13 Metern Höhe, und grundsätzlich auch bei Sonderbauten. Für Sonderbauten können weitergehende Anforderungen erforderlich werden, etwa ein Brandschutzgutachten; zudem entfällt in Gebäudeklasse 5 eine generelle Größenbegrenzung von Nutzungseinheiten, während bei größeren Raumzusammenhängen und bei bestimmten Sonderbauten, insbesondere Krankenhäusern, verbindlich ein Brandschutzgutachten gefordert wird.
VwV TB und weitere Richtlinien aktualisiert
Die HolzBauRL ist eine von fünf Richtlinien, die das Ministerium aktualisiert und zusammen mit der Neufassung der VwV TB sowie der VwV Feuerwehrflächen als Technische Baubestimmungen bekanntgemacht hat. Genannt werden die Richtlinie zu brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (HolzBauRL, Fassung November 2025), die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR, November 2025), die Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR, November 2025), die Industriebau-Richtlinie (IndBauRL, November 2025), die Systemböden-Richtlinie (SysBöR, November 2025) sowie die VwV Feuerwehrflächen vom 7. November 2025.
Inkrafttreten und Bezug zur Bauministerkonferenz
Die neue VwV TB vom 10. Dezember 2025 gilt ab dem 12. Januar 2026 und damit im selben Zeitraum wie entsprechende Verwaltungsvorschriften der meisten anderen Bundesländer; dadurch sollen über die Landesgrenzen hinweg weitgehend einheitliche technische Regelungen für Planung, Bemessung und Ausführung gelten. Baden-Württemberg setzt damit nach eigenen Angaben den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 24. November 2023 um, wonach technische Bauvorschriften nicht so verändert werden sollen, dass Bauen teurer oder schwieriger wird; in Bezug genommen werden sollen nur Normen und Regeln, die für Gefahrenabwehr und Sicherheit zwingend notwendig sind, während Komfortanforderungen nicht Teil der Technischen Baubestimmungen sind.
Rolle der VwV TB in der Landesbauordnung
Die VwV TB konkretisiert die allgemeinen Anforderungen der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) an Gebäude und bauliche Anlagen, etwa zur Standsicherheit, zum Brand- und Schallschutz, zum Gesundheits-, Wärme- und Umweltschutz. Sie präzisiert diese Anforderungen und macht technische Regeln wie DIN-Normen oder Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Technische Baubestimmungen bekannt; sie sind von Bauherren, Planenden, Bauausführenden und Baurechtsbehörden zu beachten und können im Einzelfall geprüft werden, etwa im Baugenehmigungsverfahren oder bei Verdachtsfällen.