Bayerisches Zweckentfremdungsgesetz gegen Wohnungsknappheit

Bayerisches Zweckentfremdungsgesetz gegen Wohnungsknappheit

Bayerisches Zweckentfremdungsgesetz gegen Wohnungsknappheit

  • Hochbau
  • 2 Min
Trotz Wohnungsknappheit stehen viele Wohnungen leer oder werden an Reisende oder Firmen vermietet. Diese Zweckentfremdung passt nicht zur aktuellen Situation, geprägt von Wohnungsnot. So sieht es Christian Bernreiter, Bauminister des Landes Bayern. Ihm zufolge steige die Nachfrage nach Wohnungen in urbanen sowie im ländlichen Raum. Es müsse also Wohnraum geschaffen werden und Bestandswohnungen müsse man vor einer Zweckentfremdung bewahren. “Mit dem bayerischen Zweckentfremdungsgesetz geben wir unseren Städten und Gemeinden ein wirkungsvolles Instrument an die Hand, damit Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger verfügbar und bezahlbar bleibt“, so Bernreiter.

Dieses Gesetz ermöglicht es Städten und Gemeinden, mehr Einfluss zu nehmen. So erlaubt es neue Satzungen, welche Projekte, die keinen Wohnraum schaffen untersagen. Bauprojekte mit einem anderen Zweck können so durch ein Genehmigungsverfahren besser reguliert werden.

Herr Bernreiter wendet sich an die Kommunen Bayerns und fordert diese dazu auf, zu prüfen, ob sie eine Satzung anhand des Zweckentfremdungsgesetzes benötigen. Kommunen können sich an einer Arbeitshilfe orientieren und in die angespannte Situation des Wohnungsmarktes eingreifen.