Verbände fordern einfachere Regeln für Sekundärbaustoffe

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Verbände fordern einfachere Regeln für Sekundärbaustoffe

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Mineralische Ersatzbaustoffe decken schon heute rund ein Sechstel des Bedarfs an mineralischen Baustoffen in Deutschland. Für den Straßen- und Tiefbau gelten seit August 2023 mit der Ersatzbaustoffverordnung erstmals bundesweit einheitliche Regeln. Rechtliche Vorgaben, komplizierte Vergabeverfahren und technische Anforderungen bremsen den Einsatz nach Einschätzung der Bauwirtschaft jedoch weiterhin.

Die Ersatzbaustoffverordnung muss nachgebessert werden

Die beteiligten Verbände sehen nach den bisherigen Erfahrungen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Sie fordern größere Einsatzmöglichkeiten, einfachere Prüf- und Analyseverfahren, weniger Dokumentationspflichten und mehr Digitalisierung. Laut Maximilian Meyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung (BMKE), ist die Verordnung zwar der richtige bundeseinheitliche Rahmen. Sie müsse aber so weiterentwickelt werden, dass sich gütegesicherte Ersatzbaustoffe einfacher und praxistauglicher einsetzen lassen.

Die öffentliche Vergabe soll die Nachfrage stärken

Einen wichtigen Hebel sehen die Verbände bei Bund, Ländern und Kommunen. Geeignete Sekundärbaustoffe sollen bei Ausschreibungen verbindlich berücksichtigt werden. Wer stattdessen Primärbaustoffe einsetzt, soll das nachvollziehbar begründen müssen. Nach Ansicht von Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD), darf Kreislaufwirtschaft bei öffentlichen Aufträgen keine freiwillige Zusatzoption sein. Eine verlässlichere Nachfrage könnte neue Absatzmärkte schaffen und Investitionen in Aufbereitung und Produktion erleichtern.

Ein unklarer Produktstatus erschwert den Marktzugang

Unterschiedliche behördliche Bewertungen können auch technisch geeignete und umweltverträgliche Sekundärbaustoffe beim Marktzugang ausbremsen. Die Verbände fordern deshalb bundesweit verlässliche Kriterien für Nebenprodukte und für das Ende der Abfalleigenschaft. Dabei sollen unter anderem Herkunft, technische Eignung, Güteüberwachung und Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden.

Bei Zement und Beton soll die tatsächliche Freisetzung zählen

Auch bei Zement und Beton sehen die Verbände Änderungsbedarf. Maßgeblich soll stärker sein, welche Stoffe ein fertiges Bauprodukt tatsächlich freisetzt. Laut Thomas Merkel vom FEhS-Institut geht es dabei nicht darum, den Umwelt- und Gewässerschutz abzusenken, sondern um eine sachgerechtere Bewertung.

Die Vorschläge gehen an Politik und Behörden

Die Änderungen sollen den Einsatz von Sekundärbaustoffen wirtschaftlicher und verlässlicher machen. Zugleich könnten sie Rohstoffe schonen und bestehende Stoffkreisläufe sichern. Die Verbändeallianz will ihre Vorschläge nun in Gespräche mit Bundestagsfraktionen, Bundesministerien und Behörden einbringen.

Quelle: www.meistertipp.de