Tariftreuegesetz erhöht Anforderungen bei öffentlichen Bauaufträgen

Tariftreuegesetz erhöht Anforderungen bei öffentlichen Bauaufträgen Bild: stock.adobe.com

Tariftreuegesetz erhöht Anforderungen bei öffentlichen Bauaufträgen

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Der Deutsche Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen und damit neue Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt. Künftig sollen Unternehmen bei Bundesvergaben stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen gebunden werden. Ziel ist es, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die tarifliche Löhne zahlen und entsprechende Arbeitsbedingungen einhalten. Hintergrund sind die milliardenschweren Infrastrukturinvestitionen des Bundes. Während Gewerkschaften das Gesetz als wichtigen Schritt für faire Arbeitsbedingungen bewerten, warnt die Bauwirtschaft vor zusätzlichen Nachweispflichten und Haftungsrisiken.

Mittelstand sieht wachsende Belastung

Besonders kritisch beurteilen Branchenverbände die vorgesehenen Kontroll- und Dokumentationspflichten. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg sieht darin eine erhebliche Belastung für kleine und mittelständische Betriebe. Nach Einschätzung der Geschäftsführerin Katarzyna Siwek erschwert das Gesetz gerade jenen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen, die bisher einen großen Teil der Bauleistung in der Fläche erbringen. Zugleich verweist sie darauf, dass sich die Betriebe grundsätzlich zu fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen bekennen. Auch andere Verbände warnen davor, sozialpolitische Ziele über das Vergaberecht durchzusetzen, wenn dadurch die Verfahren noch komplexer werden.

Kritik an Haftung für Nachunternehmer

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sieht vor allem die geplante Bürgenhaftung für Nachunternehmer kritisch. Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller bewertet den Grundgedanken des Gesetzes zwar als nachvollziehbar, weil öffentliche Aufträge im fairen Wettbewerb und ohne Lohndumping vergeben werden sollten. Die vorgesehene Haftungsregelung gehe aus seiner Sicht jedoch zu weit. Nach der aktuellen Regelung müssten Auftragnehmer künftig die Eingruppierung und Vergütung der Beschäftigten sämtlicher Nachunternehmer überprüfen. In der Branche gilt das als kaum praktikabel. Erwartet wird daher, dass Tariftreue-Zertifikate künftig eine wichtige Rolle spielen könnten, um den bürokratischen Aufwand zu begrenzen.

Gewerkschaft begrüßt das Gesetz

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt bewertet das Bundestariftreuegesetz hingegen als Fortschritt im Kampf gegen Lohndumping. Nach Einschätzung von Bundesvorsitzendem Robert Feiger ist die Regelung überfällig, weil im öffentlichen Baubereich große Aufgaben anstehen. Aus Sicht der Gewerkschaft kann das Gesetz dazu beitragen, Missstände auf Baustellen einzudämmen und die Tarifbindung in der Branche zu stärken. Ob die Neuregelung vor allem mehr Tarifbindung schafft oder in erster Linie zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, wird sich nach Einschätzung der Branche erst in der Praxis zeigen.

Quelle: www.meistertipp.de
  • Cordula Kiefer