Bild: stock.adobe.com
Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Kern der Änderung ist die Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt damit eine pauschale Verpflichtung. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, müssen Sicherheitsbeauftragte bereits ab 20 Beschäftigten eingesetzt werden.
Gefährdungslage rückt in den Mittelpunkt
Die Bestellung richtet sich künftig stärker nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb und nicht allein nach der Unternehmensgröße. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft begrüßen die Anpassung. Nach ihrer Einschätzung trägt sie den besonderen Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft Rechnung und erhält zugleich das Sicherheitsniveau.
Bauwirtschaft hatte Anpassung gefordert
Die BG BAU hatte sich gemeinsam mit den Sozialpartnern in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dabei wurde hervorgehoben, dass starre Schwellenwerte den komplexen und dynamischen Arbeitsbedingungen der Bauwirtschaft nicht gerecht werden. In der gemeinsamen Stellungnahme wurde eine flexible Organisation des Arbeitsschutzes gefordert, die sich an den konkreten Gefährdungen orientiert. Diese Vorschläge wurden in die Neuregelung übernommen.
Sicherheitsbeauftragte bleiben auf Baustellen wichtig
In der Bauwirtschaft können auch unterhalb der Schwelle von 50 Beschäftigten weiterhin Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein. Baustellen sind durch wechselnde Arbeitsabläufe und Einsatzbedingungen geprägt. Tätigkeiten in schwierigem Gelände, Arbeiten in großer Höhe, der Umgang mit schweren Maschinen und Witterungseinflüsse können besondere Risiken verursachen. Sicherheitsbeauftragte helfen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sicherheitsrelevante Themen im Arbeitsalltag anzusprechen und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen.
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Die BG BAU unterstützt Unternehmen dabei, Gefährdungen zu beurteilen und zu entscheiden, wann Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind und wie sie sinnvoll eingesetzt werden können. Maßgeblich bleiben die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die konkreten Bedingungen im Betrieb. Gerade in kleineren Betrieben kann eine Bestellung erforderlich sein, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Unternehmensstruktur nicht selbst vor Ort in die Arbeit eingebunden ist.
Bisherige Regelung wird angepasst
Bislang mussten Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Unabhängig davon richteten sich Anzahl und Einsatz bereits nach der Gefährdungssituation im Betrieb. Weiterführende Informationen betreffen die Funktion des Sicherheitsbeauftragten und den Beschluss des Bundestags zur Anhebung des Schwellenwerts.