Sachsen: Mietpreisbremse bis 2027 verlängert
Sachsen will die bestehende Mietpreisbremse um zweieinhalb Jahre verlängern. Das Kabinett hat den Entwurf einer neuen Verordnung nach seiner Sitzung in Dresden zur Anhörung freigegeben. Die bisherige Regelung läuft Ende dieses Jahres aus. Sie gilt ausschließlich in den Städten Dresden und Leipzig, wo der Wohnungsmarkt als besonders angespannt gilt. Nach der Verordnung darf die Miete bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Analyse der Wohnungsmärkte geplant
Die Landesregierung will die Verlängerung nutzen, um die Marktlage im gesamten Freistaat umfassend zu untersuchen. Ein externes Gutachten soll bis zum Spätsommer 2026 vorliegen und als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen. Danach soll bewertet werden, ob und in welchem Umfang die Mietpreisbremse oder eine abgesenkte Kappungsgrenze künftig noch erforderlich sind.
Die Staatsregierung betont, dass die Mietpreisbremse nur ein befristetes Instrument bleiben könne. Vorrangig müsse der Wohnungsbau gestärkt werden, um die angespannte Marktsituation langfristig zu entspannen. Entscheidend sei, dass der Neubau für Investoren wirtschaftlich bleibt.
Kritik von Grünen und Linken
Die Grünen werfen der Regierung vor, die möglichen Fristen nicht vollständig auszuschöpfen. Der Bund habe eine Verlängerung bis 2029 ermöglicht, was in Sachsen nicht genutzt werde. Dadurch fehle Mietenden eine längerfristige Sicherheit.
Auch die Linke hält die Verlängerung für unzureichend. Sie fordert strengere Maßnahmen gegen Eigentümer bei Verstößen, etwa über Bußgelder oder Kontrollstellen, sowie einen bundesweiten Mietendeckel mit klar definierten Mietobergrenzen für angespannte Märkte.