Omnibus-Paket: EU gibt Mittelstand nach

Omnibus-Paket: EU gibt Mittelstand nach

Omnibus-Paket: EU gibt Mittelstand nach

  • Politik
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Das Europäische Parlament hat dem Omnibus-1-Paket zugestimmt und damit zentrale EU-Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Lieferkettenpflichten gelockert. Hintergrund sind Klagen kleinerer Betriebe, die über größere Geschäftspartner indirekt mit umfangreichen Nachweisen belastet wurden. Der Vorschlag stammt von der EU-Kommission vom Februar 2025; ein erster Entwurf war am 22. Oktober im Parlament gescheitert. Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission sollen bis Ende 2025 abgeschlossen werden und am 18. November beginnen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Mit der Neuregelung steigen die Schwellenwerte deutlich: Vollständig berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Für nicht berichtspflichtige Betriebe gilt ein freiwilliger Standard als Obergrenze; große Unternehmen dürfen von kleinen Zulieferern nur Informationen im Rahmen dieses Standards verlangen.

Lieferkettenpflichten (CSDDD)

Die Sorgfaltspflichten greifen künftig erst ab 5.000 Beschäftigten. Zudem ersetzt ein risikobasierter Ansatz die bisherige systematische Prüfung: Informationen von Geschäftspartnern sollen nur noch angefordert werden, wenn konkrete Risiken vorliegen. Die zuvor auf die gesamte Lieferkette ausgerichtete Pflicht wird damit reduziert.

Bewertungen aus dem Handwerk

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bewertet die Einigung als Signal gegen überbordende Bürokratie. Positiv hervorgehoben werden die sinkende Zahl berichtspflichtiger Unternehmen, die Begrenzung von Anfragen an KMU durch den freiwilligen Standard sowie der risikobasierte Ansatz bei Lieferketten. Auch aus Baden-Württemberg wird der Kurs als Entlastung für Mittelstand und Handwerk interpretiert; Vertreter des Mittelstands verweisen auf die Notwendigkeit klarer und erfüllbarer Regeln und drängen auf eine zügige Umsetzung im Trilogverfahren.

Kritik von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen

Organisationen aus Umwelt- und Menschenrechtsbereichen sprechen von einem regulatorischen Rückschritt. Sie warnen, dass Risiken in tieferen Ebenen der Lieferkette durch die neuen Vorgaben nicht mehr ausreichend erfasst würden.