Neues Gesetz gegen Schwarzarbeit – Nur ein Papiertiger?

Neues Gesetz gegen Schwarzarbeit – Nur ein Papiertiger?

Neues Gesetz gegen Schwarzarbeit – Nur ein Papiertiger?

  • Politik
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Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verabschiedet, um Schwarzarbeit, Scheinunternehmen und Lohndumping effizienter zu bekämpfen. Besonders das Baugewerbe, das stark von illegaler Beschäftigung betroffen ist, sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt. Allerdings fordert die Branche praxisnahe Änderungen. Insbesondere die analoge Mitführungspflicht von Arbeitsverträgen wird als hinderlich angesehen, während eine stärkere Digitalisierung und verbesserte Prozesse gefordert werden.

Schwarzarbeit im Bauwesen: Ein wachsendes Problem

Schwarzarbeit auf Baustellen ist in der Baubranche weit verbreitet und wird häufig von Netzwerken organisiert, die Schein-Subunternehmen ins Leben rufen, um illegale Beschäftigung zu verschleiern. Das Baugewerbe sieht hierin eine ernsthafte Bedrohung für faire Wettbewerbsbedingungen. Die neue Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zielt darauf ab, diese illegalen Strukturen aufzulösen und mehr Transparenz in die Branche zu bringen.

Digitale Verfahren und analoge Bürokratie – Widerspruch in der Umsetzung

Trotz der Fortschritte bei der Digitalisierung von Prüfverfahren bleibt ein großes Problem bestehen: Das Gesetz verlangt nach wie vor, dass Arbeitsverträge in Papierform auf Baustellen mitgeführt werden. Diese Praxis wird als nicht mehr zeitgemäß betrachtet, da es für Bauarbeiter und Vorarbeiter unpraktisch ist, ständig gedruckte Dokumente mit sich zu führen. Der Ruf nach einer vollständigen Digitalisierung der Arbeitsvertragsnachweise wird immer lauter.

Baugewerbe fordert besseren Datenaustausch

Ein weiteres Manko liegt im unzureichenden Datenaustausch zwischen den Kontrollinstanzen. Das Baugewerbe fordert eine engere Zusammenarbeit und einen intensiveren Austausch von Informationen zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, den Sozialversicherungen und den Sozialkassen, um die Bekämpfung von Schwarzarbeit zu optimieren. Nur durch einen verbesserten Informationsfluss könne der Gesetzesentwurf die erhoffte Wirkung entfalten.