Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert. Das hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen. Die Regelung gilt in Wohngebieten mit angespanntem Markt, die von den Bundesländern bestimmt werden. Dort darf die Miete bei Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ziel ist es, Mieter in besonders gefragten Lagen vor überhöhten Preisen zu schützen.
Ausnahmen und weitere Reformen geplant
Nicht betroffen von der Mietpreisbremse sind Neubauten, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte darüber hinaus weitere Maßnahmen zum Mieterschutz an. Geplant sind unter anderem Regelungen zu Indexmieten, möbliertem Wohnen und zur Ausweitung der Schonfristzahlungen bei Kündigungen. Die AfD stimmte gegen die Verlängerung, die Linke enthielt sich.