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Kommunen fragen Bundesförderung für Klimaanpassung stark nach
Der Projektaufruf im Bundesprogramm Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel ist auf hohe Nachfrage gestoßen. Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland wollen in Grün- und Freiflächen investieren, um öffentliche Räume besser auf Hitze, Trockenheit und Starkregen vorzubereiten. Die zunehmende Häufigkeit von Extremwetterereignissen erhöht den Druck auf Kommunen, Infrastruktur und Planung klimaresilient weiterzuentwickeln.
Förderbedarf übersteigt Mittel deutlich
Für die fünfte Tranche des Bundesprogramms wurden 326 Projektvorschläge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 928 Millionen Euro eingereicht. Der angemeldete Förderbedarf übersteigt die verfügbaren Bundesmittel von 80 Millionen Euro damit deutlich. Nach Einschätzung von Bundesbauministerin Verena Hubertz zeigt die Nachfrage, dass Kommunen handeln wollen und Klimaanpassung bereits heute notwendig ist.
Fokus auf blau-grüne Infrastruktur
Das Bundesprogramm wurde 2020 aufgelegt und unterstützt Kommunen dabei, Infrastrukturen und öffentliche Räume widerstandsfähiger gegen Klimafolgen zu machen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau und der Stärkung blau-grüner Infrastruktur. Dazu zählen Maßnahmen, die Grün- und Freiräume ökologisch stärken, Wasser besser speichern und die Aufenthaltsqualität für Menschen vor Ort verbessern.
Investitionen in Stadt und Land
Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie vorbereitende und begleitende Maßnahmen in urbanen und ländlichen Grün- und Freiräumen. Ziel ist es, diese Flächen dauerhaft zu erhalten, in ihrer Funktionsvielfalt zu stärken und vielfältiger nutzbar zu machen. Damit sollen Städte und ländliche Regionen besser auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet werden.
Prüfung durch das BBSR
Die Frist zur Einreichung kommunaler Projektskizzen endete am 3. Juli 2026. Die eingegangenen Vorschläge werden nun durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung fachlich und formal geprüft. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet anschließend der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.