Jung kauft Alt erhält bessere Förderbedingungen

Jung kauft Alt erhält bessere Förderbedingungen Bild: stock.adobe.com

Jung kauft Alt erhält bessere Förderbedingungen

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verbessert die Förderbedingungen für das Programm Jung kauft Alt. Die Änderungen gelten seit dem 3. August 2026. Unterstützt werden Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums im Bestand.

Bestandsgebäude besser nutzen

Gefördert wird der Kauf von Bestandsgebäuden mit den Energieeffizienzklassen F, G oder H. Ziel ist es, Familien den Erwerb eines eigenen Hauses zu erleichtern und zugleich vorhandene Gebäude stärker zu nutzen. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite.

Höhere Kreditbeträge

Die Kredithöchstbeträge werden angehoben. Je nach Anzahl der Kinder können Familien künftig bis zu 140.000 Euro, 160.000 Euro oder 180.000 Euro erhalten. Bisher lagen die Höchstbeträge bei 100.000 Euro, 125.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro. Bei langen Kreditlaufzeiten gilt nach Angaben des Ministeriums derzeit ein Zinssatz von 0,53 Prozent.

Mehr Freiheit bei der Sanierung

Bisher musste das gesamte Haus auf das Niveau Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Künftig können Familien wählen, ob sie das ganze Gebäude sanieren oder energetische Einzelmaßnahmen Schritt für Schritt umsetzen. Dazu zählen etwa Heizungstausch, Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, Fenstertausch und Außenwanddämmung.

Einfacherer Nachweis

Für energetische Einzelmaßnahmen reicht künftig eine Fachunternehmererklärung als Nachweis aus. Dadurch muss nicht in jedem Fall eine Energieeffizienzexpertin oder ein Energieeffizienzexperte beauftragt werden. Das kann Zeit und Kosten sparen. Die Maßnahmen müssen jedoch dem Niveau der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen entsprechen.

Ausnahmen für bereits sanierte Bauteile

Wurden Bauteile oder die Heizung bereits auf ein angemessenes energetisches Niveau gebracht, müssen sie nicht erneut erneuert werden. Damit sollen unnötige Austauschmaßnahmen vermieden werden. Zusätzlich können für die energetische Sanierung Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.