
Investitionsbooster: Super-Abschreibung für Unternehmen kommt
Das Investitionssofortprogramm, das der Bundesrat am 11. Juli 2025 beschlossen hat, bietet Unternehmen eine neue Möglichkeit, ihre Ausgaben steuerlich schneller abzuschreiben. Unternehmen können jetzt ihre Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung degressiv mit bis zu 30 Prozent jährlich abschreiben.
Vorteile der degressiven Abschreibung
Die neue Regelung ermöglicht es Unternehmen, in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung 30 Prozent der Kosten steuerlich abzusetzen. Dies verbessert die Liquidität der Unternehmen und hilft, schneller Kapital für weitere Investitionen zu generieren.
Körperschaftsteuer sinkt ab 2028
Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032, was zusätzliche Steuererleichterungen für Unternehmen bedeutet. Auch Personengesellschaften profitieren, da der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne von 28,25 Prozent auf 25 Prozent bis 2032 sinkt.
Förderung von E-Mobilität und Forschung
Die neue Regelung fördert zusätzlich die E-Mobilität in Unternehmen: Dienstwagen mit reinem Elektroantrieb, die zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 gekauft werden, können mit einer besonders hohen Abschreibung von 75 Prozent abgesetzt werden. Zudem wird die Forschungsförderung für mittelständische Unternehmen ausgeweitet.
ZDH: Handwerk begrüßt Investitionsprogramm
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), lobt das Investitionsprogramm als wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Wirtschaftsstandorts. Das Handwerk fordert jedoch auch weitere politische Maßnahmen, wie Strukturreformen und Bürokratieabbau, um das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu sichern.