Intensivere Kontrollen gegen Schwarzarbeit

Intensivere Kontrollen gegen Schwarzarbeit

Intensivere Kontrollen gegen Schwarzarbeit

  • Politik
  • 3 Min

Der Bundestag hat ein Gesetz von Finanzminister Lars Klingbeil beschlossen, das die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerbetrug ausweitet. Künftig müssen Beschäftigte in Friseur- und Barbershops sowie in Kosmetik- und Nagelstudios Ausweispapiere für Kontrollen mitführen; Gleiches gilt für Fahrer von Lieferdiensten, etwa bei Bestellungen über Internet-Plattformen. Damit reagiert der Bund auf neue Brennpunkte ohne Sozialabgaben und Steuern.

Erweiterte Befugnisse und digitale Werkzeuge

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erhält erweiterte Kompetenzen, verbesserte Datenanalyse und einfachere Prüfverfahren. Ziel ist es, Brennpunkte schneller zu identifizieren und gezielt zu kontrollieren, um Ausbeutung zu verhindern und Staatseinnahmen zu sichern. Neben den neu adressierten Bereichen zählen weiterhin das Baugewerbe, die Gastronomie und die Personenbeförderung zu den besonders betroffenen Branchen. Das Ministerium rechnet mit Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro bis 2029.

Begründung und Kontrollschwerpunkte

Nach Ministeriumsangaben stehen Barbershops aktuell im Verdacht, vermehrt Geldwäsche zu begünstigen; in zahlreichen Nagelstudios werden teils ausbeuterische Beschäftigungsformen beobachtet. Die Ausweispflicht soll Prüfungen der Finanzkontrolle erleichtern und beschleunigen und damit illegale Beschäftigung wirksamer eindämmen.

Längere Aufbewahrungsfristen

Zur besseren Aufdeckung groß angelegten Steuerbetrugs werden Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von acht auf zehn Jahre verlängert. Aus Sicht der Bürgerbewegung Finanzwende ist dies ein Erfolg, weil den Behörden mehr Zeit bleibt; zugleich wird betont, der Erfolg hänge davon ab, ob die zusätzliche Zeit wirksam genutzt werde.