Erleichterungen bei Zulassung und Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bewertet die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Anpassung der EU-Verordnung 1107/2009 positiv. Die geplanten Erleichterungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für kleine Kulturen (minor uses) zeigten, dass die Dramatik der Lage erkannt worden sei. Dr. Hans Joachim Brinkjans, Umweltexperte und stellvertretender ZVG-Generalsekretär, verweist darauf, dass der Gartenbau mit seiner Vielzahl kleiner Kulturen unter teils vollständig fehlenden Bekämpfungsmöglichkeiten für Schädlinge und Krankheiten leide.
Forderung nach grundlegenden Vereinfachungen und Risikoabwägung
Nach Einschätzung des ZVG reichen die Ansätze im Verordnungsentwurf nicht aus. Brinkjans fordert grundlegende weitere Vereinfachungen im Zulassungsverfahren. Der Verband verlangt einen Paradigmenwechsel weg von einer einseitig gefahrenbasierten Bewertung hin zu einer wissenschaftlich fundierten Risikoabwägung. Nutzen, Nachhaltigkeit und Lebensmittelsicherheit müssten in die Entscheidungen einfließen.
Anerkennung in Zulassungszonen und chemisch-synthetische Wirkstoffe
Der ZVG fordert zudem, dass sich die Kommissionsvorschläge nicht auf biologische Mittel beschränken. Auch bei der Zulassung neuer chemisch-synthetischer Wirkstoffe seien substanzielle Verbesserungen nötig. Genannt wird die gegenseitige Anerkennung aller in einer Zulassungszone zugelassenen Pflanzenschutzmittel, ohne Sonderwege einzelner Mitgliedstaaten. Für das Schließen von Indikationslücken bei minor uses fordert der Verband eine prioritäre Verfahrenssteuerung.
Kritik an Aufzeichnungspflichten nach Durchführungsverordnung 2023/564
Weiteren Änderungsbedarf sieht der ZVG bei der Durchführungsverordnung 2023/564 zur Aufzeichnung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Auf die verpflichtende Dokumentation des BBCH-Stadiums und der EPPO-Codes, der Art der Verwendung, des georeferenzierten Standorts und der Uhrzeit der Anwendung solle verzichtet werden. Diese Vorgaben bedeuteten für Gartenbaubetriebe mehr Bürokratie ohne entsprechenden Nutzen.
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