Hamburg beschleunigt Wohnungsbau mit dem Bau-Turbo

Hamburg beschleunigt Wohnungsbau mit dem Bau-Turbo Bild: stock.adobe.com

Hamburg beschleunigt Wohnungsbau mit dem Bau-Turbo

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Hamburg nutzt die Neuregelungen des Bau-Turbos, um Wohnungsbauvorhaben schneller voranzubringen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung am 30. Oktober 2025 wurden in den Bezirken innerhalb von vier Monaten 746 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide erteilt oder beschieden. Davon entfallen 405 auf genehmigte Wohnungen und 341 auf positiv beschiedene Bauvoranfragen. Weitere 1.100 Wohneinheiten befinden sich derzeit in Prüfung. Grundlage dafür sind vor allem der in Hamburg stark genutzte § 31 Absatz 3 BauGB sowie der bis Ende 2030 befristete § 246e BauGB.

Nachverdichtung und Aufstockung werden einfacher

Mit dem Bau-Turbo können Städte Wohnungsbauvorhaben zulassen, ohne dafür zunächst neue Bebauungspläne aufzustellen oder bestehende zu ändern. In Hamburg erleichtert das insbesondere Nachverdichtungen, Aufstockungen und das Bauen im Innenbereich. Senatorin Karen Pein wertet die ersten Zahlen als Beleg dafür, dass die neuen Befreiungsmöglichkeiten den Wohnungsbau spürbar beschleunigen. Ein großer Teil der jetzt genehmigten oder positiv beschiedenen Wohnungen wäre nach früherem Recht nicht oder nur über langwierige Bebauungsplanverfahren realisierbar gewesen.

Bezirke erhalten mehr Handlungsspielraum

Nach Einschätzung der Bezirksverwaltung verändert der Bau-Turbo auch die Zusammenarbeit mit Bauherren und Eigentümern. Wohnungsbauprojekte können nun schneller gemeinsam entwickelt werden, sofern sie zur städtebaulichen Entwicklung des jeweiligen Quartiers passen. Die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung der Gemeinde bleibt dabei ein zentrales Steuerungsinstrument. Sie muss innerhalb von drei Monaten erteilt oder versagt werden und ersetzt in diesen Fällen das sonst erforderliche Bebauungsplanverfahren. Anschließend folgt die abschließende Prüfung des Bauantrags unter Berücksichtigung öffentlicher Belange, nachbarlicher Interessen und fachrechtlicher Vorgaben.

Hamburg setzt vor allem auf den Befreiungs-Bau-Turbo

Besondere Bedeutung hat in Hamburg der neu gefasste § 31 Absatz 3 BauGB. Durch die nahezu flächendeckenden Baustufenpläne verfügt die Stadt über verbindliches Planrecht, sodass dieser Weg großflächig genutzt werden kann. Anders als § 246e ist die Regelung nicht befristet. Eingesetzt wird sie unter anderem bei Flächen für besondere Zwecke, in Geschäftsgebieten sowie bei Nachverdichtungen in Großsiedlungen. Auch größere Blockinnenbereiche können dadurch in einzelnen Fällen einfacher entwickelt werden. Gemeinsam mit der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung, der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens, dem Hamburg-Standard und der sozialen Wohnraumförderung soll der Bau-Turbo so zusätzlichen Schub für den Wohnungsbau bringen.