
Gesetzesänderung erleichtert bauliche Nutzung
Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es Städten und Gemeinden künftig erleichtert, stillgelegte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Dies soll dazu beitragen, ungenutzte Flächen in städtischen Gebieten für dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Änderung macht klar, dass der Erhalt solcher Flächen nicht mehr als „überragendes öffentliches Interesse“ betrachtet wird, wenn die Nutzung für den Bahnverkehr langfristig nicht mehr zu erwarten ist.
Lockerung nach früherer Gesetzesverschärfung
Durch die Gesetzesverschärfung der Vorgängerregierung war es bisher nahezu unmöglich, stillgelegte Bahnflächen für den Wohnbau zu nutzen. Die damalige Regelung sicherte diese Flächen für eine mögliche Erweiterung des Bahnverkehrs. Die neue Gesetzesänderung lockert nun diese Bestimmungen und öffnet den Weg für den Wohnungsbau auf diesen Flächen.
Zustimmung des Bundesrats noch ausstehend
Die Gesetzesänderung tritt in Kraft, sobald der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt. Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Björn Simon (CDU), bezeichnete die Änderung als wichtige Maßnahme, um Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Wohnraum zu unterstützen.