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Experten warnen vor Aufschub bei E-Rechnung
Die Diskussion um eine mögliche Verschiebung der E-Rechnungspflicht beschäftigt Bauwirtschaft und Handwerk. Viele Betriebe stehen unter wirtschaftlichem Druck, kämpfen mit Fachkräftemangel und sehen sich zugleich mit wachsendem Verwaltungsaufwand konfrontiert. Eine spätere Einführung könnte kurzfristig entlasten, würde den grundsätzlichen Bedarf an digitalen Geschäftsprozessen jedoch nicht verändern.
E-Rechnung als Digitalisierungstreiber
Benno Quade, Geschäftsführer des Bausoftwareanbieters OneQrew, zeigt Verständnis für den Wunsch nach mehr Zeit. Zugleich warnt er davor, notwendige Investitionen aufzuschieben. Die E-Rechnung werde unabhängig von möglichen Fristverlängerungen fester Bestandteil des Geschäftsalltags. Aus Sicht des Unternehmens geht es dabei nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern um effizientere Verwaltungsabläufe, schnellere Buchhaltung und rechtssichere Dokumentation.
Technik weitgehend verfügbar
Nach Angaben von OneQrew sind die technischen Voraussetzungen für digitale Rechnungsprozesse inzwischen weitgehend vorhanden. Moderne Handwerkersoftware kann E-Rechnungen empfangen, erstellen und in bestehende Abläufe integrieren. Die eigentliche Herausforderung liege daher weniger in der Technik als in der konsequenten Umsetzung innerhalb der Betriebe.
Potenzial für effizientere Prozesse
Gerade in Bauunternehmen und Handwerksbetrieben werden täglich zahlreiche Rechnungen, Lieferscheine und Belege verarbeitet. Digitale Workflows können den Verwaltungsaufwand reduzieren und Mitarbeitende entlasten. Ergänzend eröffnen moderne Softwareplattformen weitere Möglichkeiten, etwa automatisierte Buchhaltungsprozesse, digitale Freigaben und KI-gestützte Assistenzsysteme.
Frühzeitige Umstellung empfohlen
Für Betriebe kann sich ein frühzeitiger Umstieg auf digitale Rechnungsprozesse auszahlen. Wer ERP- und Handwerkersoftware rechtzeitig prüft und modernisiert, schafft die Grundlage für effizientere Abläufe und höhere Wettbewerbsfähigkeit. OneQrew empfiehlt daher, die verbleibende Zeit zur Vorbereitung zu nutzen, statt auf eine mögliche Fristverlängerung zu warten.
Quelle: www.meistertipp.de