Ermittlungen zum Einsturz der Carolabrücke eingestellt

Ermittlungen zum Einsturz der Carolabrücke eingestellt Bild: stock.adobe.com

Ermittlungen zum Einsturz der Carolabrücke eingestellt

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Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden im Herbst 2024 hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ihre Ermittlungen knapp zwei Jahre nach dem Ereignis eingestellt. Nach Angaben der Behörde lag kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor. Ein Teil der Spannbetonbrücke aus den 1970er Jahren war in der Nacht zum 11. September 2024 in die Elbe gestürzt. Verletzt wurde niemand.

Gutachten nennt Spannungsrisskorrosion

Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass Spannungsrisskorrosion zum Versagen des Bauwerks geführt habe. Mit hoher Wahrscheinlichkeit seien zahlreiche Schäden bereits während des Baus entstanden. Die Brückenschäden blieben bei den regelmäßigen Prüfungen nach DIN-Norm unentdeckt.

Spezialverfahren nicht vorgesehen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war ein spezielles Verfahren, mit dem Spanndrahtbrüche zuverlässig festgestellt werden können, bis zum Einsturz weder vorgesehen noch veranlasst. Strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen Dritter seien im Ergebnis der Prüfung nicht ersichtlich.

Anzeigen führen nicht zu Verfahren

Anzeigen gegen den Dresdner Oberbürgermeister und den Dresdner Baubürgermeister führten daher nicht zur Einleitung von Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Grundlage für strafrechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Einsturzereignis.