BVMB kritisiert neue Nachweispflichten bei Bundesaufträgen

BVMB kritisiert neue Nachweispflichten bei Bundesaufträgen Bild: stock.adobe.com

BVMB kritisiert neue Nachweispflichten bei Bundesaufträgen

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Seit dem 1. Mai sind weite Teile des Bundestariftreuegesetzes in Kraft. Für die Bauwirtschaft ergeben sich daraus neue Anforderungen bei Bauaufträgen des Bundes, der Deutschen Bahn oder der Autobahn GmbH ab 50.000 Euro. Unternehmen müssen künftig unter anderem die Entlohnung ihrer Beschäftigten einschließlich tariflicher Löhne und Zuschläge, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten und Pausen nachweisen.

Kritik aus dem Mittelstand

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen kritisiert das Gesetz deutlich. Hauptgeschäftsführer Michael Gilka sieht darin eine erhebliche bürokratische Belastung für Auftragnehmer und Auftraggeber. Besonders das künftig geforderte Tariftreueversprechen, das Bauunternehmen auf Verlangen öffentlicher Auftraggeber abgeben müssen, bewertet die BVMB als derzeit schwer kalkulierbar.

Risiken für Wettbewerb und Angebotsvielfalt

Nach Einschätzung der BVMB drohen durch das Gesetz mehr Bürokratie, zusätzliche Risiken und weniger Angebote. Damit werde die angestrebte Entbürokratisierung konterkariert und der Mittelstand spürbar belastet. Die Vereinigung sieht zudem die Gefahr, dass Wettbewerb und Angebotsvielfalt bei öffentlichen Bauprojekten eingeschränkt werden.

Faire Arbeitsbedingungen bereits geregelt

Gilka verweist darauf, dass mittelständische Bauunternehmen ihre Beschäftigten nicht zu unfairen Konditionen beschäftigten. In der Branche hätten faire Arbeitsbedingungen traditionell einen hohen Stellenwert. Angesichts des Fachkräftemangels könne es sich zudem kein Bauunternehmen leisten, unterdurchschnittliche Löhne zu zahlen. Aus Sicht der BVMB bleibt außerdem unberücksichtigt, dass wesentliche Arbeitsbedingungen nach dem Bundesrahmentarifvertrag bereits durch Allgemeinverbindlicherklärung gelten und unabhängig von einer Tarifbindung einzuhalten sind.

Nachweise auch für Nachunternehmer

Besonders kritisch bewertet die BVMB den Umfang der neuen Nachweispflichten. Auftragnehmer müssen die Anforderungen künftig durch geeignete Unterlagen oder Zertifikate einer in den Vergabeverordnungen benannten Präqualifizierungsstelle erfüllen. Die Pflichten beschränken sich nicht auf den eigenen Betrieb, sondern erstrecken sich auch auf Nachunternehmer und gegebenenfalls deren weitere Nachunternehmer.

Verwaltungsaufwand statt Entlastung

Nach Ansicht der BVMB hat die Bundesregierung ihr Ziel, Bürokratie abzubauen und Unternehmen von überflüssigen Dokumentations- und Nachweispflichten zu entlasten, nicht erreicht. Für Bauunternehmen, die für den Bund, die Deutsche Bahn oder die Autobahn GmbH tätig sind, entstehe zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Gilka sieht darin keinen praktischen Mehrwert und warnt, dass das Gesetz der Branche Kapazitäten entzieht, die für Infrastrukturprojekte benötigt würden.