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Berlin fördert direkte CO2-Einsparungen bei Wohngebäuden
Berlin startet ein neues Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohnraum. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen setzt das Land als erstes Bundesland direkt bei der CO2-Einsparung im Wohngebäudebestand an. Das jährliche Fördervolumen ist mit insgesamt 119 Millionen Euro vorgesehen. Anträge können bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.
Mehr Flexibilität bei Sanierungen
Mit dem Programm sollen Fördernehmer mehr Freiheit bei der Wahl geeigneter Maßnahmen erhalten. Im Mittelpunkt steht nicht vorrangig ein bestimmter Effizienzstandard, sondern die tatsächlich erreichte CO2-Einsparung. Ziel ist es, die energetische Sanierungsrate in Berlin zu erhöhen und zugleich bezahlbare Mieten zu sichern. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die mit begrenztem Maßnahmenumfang hohe CO2e-Einsparungen erzielen.
Grundmodul mit Darlehen
Die Förderung besteht aus zwei Modulen. Im Grundmodul ist die zentrale Mindestanforderung ein maximaler Ausstoß an CO2e je Quadratmeter Wohnfläche nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen. Die Fördernehmer können die Maßnahmen eigenständig bestimmen und umsetzen. Gewährt werden öffentliche Darlehen. Mit der Förderung ist eine auf sechs Prozent reduzierte Modernisierungsumlage verbunden.
Bonusmodul für Mietbindungen
Ergänzend kann ein Bonusmodul gewählt werden, das Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet. Neben öffentlichen Darlehen werden dabei Zuschüsse gewährt. Auch hier ist die Modernisierungsumlage auf sechs Prozent begrenzt. Die Miete darf höchstens 9,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen und im 20-jährigen Bindungszeitraum um maximal zwei Prozent pro Jahr steigen, jedoch nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Bezahlbarkeit und Klimaschutz verbinden
Das Programm soll die energetische Sanierungsquote erhöhen, ohne Mieterhaushalte durch hohe Umlagen zu überfordern. Nach Einschätzung der Senatsverwaltung vermeiden bisherige Förderprogramme mit starkem Fokus auf Effizienzanforderungen teilweise ungünstige Kosten-Nutzen-Verhältnisse. Der neue Ansatz soll Sanierungen wirtschaftlich tragfähig machen und zugleich Treibhausgasemissionen im Wohngebäudebestand senken.
Verwaltungsvorschriften in Kraft
Die Verwaltungsvorschriften wurden am 3. Juli 2026 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht und treten damit in Kraft. Die Kennzahl CO2e je Quadratmeter Wohnfläche beschreibt den Treibhausgas-Fußabdruck eines Gebäudes, wobei neben Kohlendioxid auch weitere Treibhausgase nach ihrer Klimawirkung berücksichtigt werden.