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Bauwirtschaft ordnet Ausbildung neu
Die Bauwirtschaft hat ihre Berufsausbildung umfassend reformiert. Ab dem 1. August 2026 treten bundesweit neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe im Aus-, Hoch- und Tiefbau in Kraft. Damit werden Inhalte angepasst, die seit 1999 galten und nun grundlegend überarbeitet wurden.
Anforderungen haben sich verändert
Nach Einschätzung des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe reagieren die neuen Ausbildungsordnungen auf veränderte Anforderungen in der Baupraxis. Themen wie Klimaschutz, Bauen im Bestand und Nachhaltigkeit rücken stärker in den Mittelpunkt. Die Reform soll dazu beitragen, die Bauwirtschaft besser auf Energiewende und Transformation vorzubereiten.
Nachhaltigkeit durchgängig verankert
Bauliche Aspekte zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden künftig über mehrere Ausbildungsbereiche hinweg berücksichtigt. Sie reichen von der Arbeitsplanung über die Baustelleneinrichtung bis zur Qualitätskontrolle. Damit werden ökologische Anforderungen nicht als Zusatzthema behandelt, sondern stärker in die regulären Arbeitsprozesse integriert.
Bauen im Bestand neu aufgenommen
Neu hinzu kommt für alle Bauberufe das Thema Bauen im Bestand. Damit trägt die Ausbildung der wachsenden Bedeutung von Sanierung, Modernisierung und Umbau vorhandener Gebäude Rechnung. Aus den bisherigen Bereichen zur Wärmedämmung werden künftig Energieeffizienzmaßnahmen in und an Bauwerken und Bauteilen.
Prüfungsstruktur wird angepasst
Auch die Prüfungen ändern sich. Für die 16 dreijährigen Berufe entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Stattdessen wird eine gestreckte Prüfung eingeführt. Teil I findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil II am Ende der Ausbildung. Dadurch sollen Ausbildungsfortschritt und Abschlussleistung stärker miteinander verzahnt werden.
Mehr Durchlässigkeit in der Ausbildung
Die zweijährigen Berufe werden über ein Anrechnungsmodell mit den dreijährigen Ausbildungsberufen verbunden. Das soll die Durchlässigkeit innerhalb der Bauausbildung erhöhen. Verpflichtend bleiben bei einer dreijährigen Ausbildung mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung. Damit behält die praktische Qualifizierung außerhalb des Ausbildungsbetriebs einen festen Stellenwert.