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Kohleausstieg verschärft Rohstofffrage bei Gips
Der Kohleausstieg wirkt sich auch auf die Versorgung der Bauwirtschaft mit Gipsprodukten aus. REA-Gips entsteht bei der Rauchgasentschwefelung in Kohlekraftwerken und war über Jahrzehnte ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gipsrohstoffmixes. Mit dem Rückgang der Kohleverstromung sinkt auch dieses Angebot.
Bauprodukte stark betroffen
Gips wird in vielen Bereichen des Bauens eingesetzt, etwa im Trockenbau, bei Estrichen und weiteren Bauteilen. Nach Angaben des Bundesverbands der Gipsindustrie betrifft der Wegfall von REA-Gips daher die gesamte Wertschöpfungskette. Im Jahr 2024 lag die Menge an REA-Gips bereits bei 2,9 Millionen Tonnen und damit auf einem Niveau, das ursprünglich erst für 2030 erwartet worden war.
Recycling gewinnt an Bedeutung
Gipsrecycling kann die Rohstoffversorgung künftig stärker unterstützen. Im Jahr 2024 wurden rund 578.600 Tonnen Gipsabfälle statistisch erfasst. Daraus entstanden etwa 128.500 Tonnen Recycling-Gips. Dieser wird vollständig wieder in der verarbeitenden Industrie eingesetzt und dient als Ausgangsstoff für neue Produkte.
Potenzial bleibt begrenzt
Das wirtschaftlich nutzbare Recyclingpotenzial liegt nach Branchenschätzung bei rund 300.000 bis 400.000 Tonnen. Besonders gut verwertbar sind sortenrein erfasste Gipsplatten. Gleichzeitig enthalten nicht alle Gipsabfälle genügend Material für eine sinnvolle Aufbereitung. Auch die verfügbaren Rückbaumengen begrenzen kurzfristig das Angebot.
Naturgips bleibt notwendig
Nach Einschätzung des Verbands kann selbst eine vollständige Ausschöpfung des Recyclingpotenzials den Rückgang von REA-Gips nicht ausgleichen. Naturgips bleibt deshalb auf absehbare Zeit ein wichtiger Rohstoff, um die Versorgung mit Gipsprodukten zu sichern. Recycling gilt als zentraler Baustein, aber nicht als kurzfristiger vollständiger Ersatz.
Strengere Regeln gefordert
Der Bundesverband der Gipsindustrie fordert Rechtssicherheit für Recycling-Gips, strengere Vorgaben zur Abfalltrennung beim Rückbau und klare Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft. Außerdem wird ein Deponieverbot für recyclingfähigen Gips nach österreichischem Vorbild vorgeschlagen.
Neue Anforderungen für die Praxis
Für Abbruchunternehmen, Trockenbauer und Entsorger könnten strengere Vorgaben höhere Anforderungen an Trennung, Logistik und Dokumentation bedeuten. Zugleich würde mehr sortenreines Material für neue Gipsprodukte verfügbar. Entscheidend bleibt, verwertbare Gipsabfälle aus gemischtem Bauschutt und Deponien herauszuhalten.
Quelle: www.meistertipp.de