Bild: stock.adobe.com
Asbest: Handwerkskammer warnt vor Bußgeldern ab Dezember
Wie die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen mitteilt, werden die Anforderungen an den Umgang mit Asbest zum Jahresende verschärft. Hintergrund sind neue europäische Vorgaben zu Genehmigungspflichten und Qualifikationsnachweisen. Betroffen sind Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die Sanierungs-, Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten ausführen. Vor allem bei Arbeiten an älteren Putzen, Klebern und Bodenbelägen können gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt werden.
Die Genehmigungspflicht wird ausgeweitet
Bislang brauchten Betriebe vor allem für Tätigkeiten mit hohem Asbestrisiko eine behördliche Zulassung. Ab dem 20. Dezember 2026 wird die Pflicht nach Angaben der Kammer auf Arbeiten mit niedrigem und mittlerem Risiko ausgeweitet. Besonders betroffen sind Betriebe, die asbesthaltige Bodenbeläge entfernen oder belastete Putze und Klebstoffe bearbeiten. Sie müssen die Genehmigung rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde beantragen.
Falsche Einstufungen können teuer werden
Die Verantwortung für die korrekte Bewertung des Gefährdungsrisikos trägt der Arbeitgeber. Fehlerhafte Einstufungen oder Arbeiten ohne erforderliche Genehmigung können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Betriebe müssen mehr Nachweise vorlegen
Für die Genehmigung reicht eine Beschreibung der geplanten Tätigkeiten künftig nicht mehr aus. Verlangt werden Mitarbeiterlisten, Fachkundenachweise nach TRGS 519 und Nachweise über die arbeitsmedizinische Vorsorge. Betriebe sollten daher frühzeitig prüfen, ob alle Unterlagen vorliegen und die eingesetzten Fachkräfte ausreichend qualifiziert sind. Unternehmen mit einer Zulassung für Arbeiten mit hohem Asbestrisiko sind ausgenommen. Diese deckt laut Kammer auch niedrigere Risikostufen ab.
Die Kammer bietet Lehrgänge an
Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen bietet Lehrgänge zum Fachkundenachweis nach TRGS 519 an. Laut Karen Thurau, Teamleiterin Unternehmensführung, behandelt der Kurs unter anderem Asbestprodukte und ihre Verwendung, Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitsgeräte und Entsorgung. Für betroffene Betriebe bleibt nur wenig Zeit, um Qualifikationen nachzuholen und Genehmigungen vorzubereiten.
Quelle: www.meistertipp.de