BauGB-Novelle: Streit um Neubau und Bestandsentwicklung
Die angekündigte Novelle des Baugesetzbuchs wird zu einem zentralen Konfliktfeld für Immobilien- und Bauwirtschaft. Nach Darstellung der Deutschen Umwelthilfe begünstigt das geltende BauGB weiterhin Abriss und Neubau auf der grünen Wiese, während Sanierung, Umnutzung und Nachverdichtung benachteiligt seien. Umbau und Bestandsentwicklung sollen zum Regelfall werden, Neubau zur begründeten Ausnahme. Für Bauunternehmen und Handwerk würde sich der Schwerpunkt der Bauaktivitäten stärker in den Bestand verlagern, mit Chancen insbesondere für Ausbau- und Sanierungsgewerke.
DUH will Innenentwicklung verbindlich verankern
In ihrem Forderungspapier bezeichnet die DUH das BauGB als Steuerungsinstrument für Flächenverbrauch, Ressourcenbedarf und Klimawirkungen. Innenentwicklung, Bestandsnutzung und Ressourcenschutz sollen verbindlich festgeschrieben werden. Genannt werden zudem der Abbau rechtlicher Hürden für Umbau- und Sanierung sowie die Stärkung kommunaler Instrumente wie Baugebote oder städtebauliche Verträge. Neubau soll nur zulässig sein, wenn Umbau oder Umnutzung nachweislich nicht möglich oder ökologisch ungünstiger sind.
Mengenziele gegen Versiegelung und stärkere kommunale Vorgaben
Beim Flächenschutz fordert die DUH verbindliche Mengenziele zur Reduzierung der Bodenversiegelung und eine stärkere Steuerung über die Bauleitplanung. Kommunen sollen rechtssicher Grünflächenfaktoren, Entsiegelungsgebote und Vorgaben zur Klimaanpassung festsetzen können. Daraus könnten neue Marktsegmente rund um Rückbau, Entsiegelung und urbane Nachverdichtung entstehen.
Kritik an Abbau von Umwelt- und Beteiligungsstandards
Die DUH wendet sich gegen zusätzliche Beschleunigungen zulasten von Umwelt- und Beteiligungsstandards und verweist darauf, dass das BauGB bereits Instrumente für beschleunigte Planungen enthält, etwa bei der Innenentwicklung. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sieht die Bundesregierung an einem Scheideweg und fordert einen Paradigmenwechsel hin zu Klimaschutz, Ressourcenschonung und lebenswerten Städten; eine Absenkung von Umwelt- und Beteiligungsstandards lehnt sie ab.
Quelle: www.meistertipp.de